EU-Kommission verschiebt Start der EUDR
Am 30. Dezember 2024 sollte die EU-Entwaldungsverordnung bereits in Kraft treten. Jetzt wird sie um ein Jahr verschoben.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll globale Entwaldung bekämpfen und den Schutz der Wälder sichern.
Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind und lokale Umweltstandards erfüllen. Dazu zählen Überprüfungen der Produktionsstandorte und die Bewertung von Abholzungsrisiken.
Die EUDR wurde so von der EU-Kommission verabschiedet, um unsere Natur besser zu schützen. Großunternehmen hatten ursprünglich bis Ende dieses Jahres Zeit, um sich dieser neuen Regulierung anzupassen. Kleine und mittelständische Unternehmen hätten ein halbes Jahr später folgen müssen.
Der straffe Zeitplan ließ nicht nur bei Branchenvertretern Bedenken aufkommen, sondern sorgte auch in einigen EU-Mitgliedstaaten für Kritik. Diese äußerten Sorgen hinsichtlich möglicher Verzögerungen und der begrenzten Ressourcen, die für die Umsetzung der EUDR zur Verfügung stehen. Nun hat die EU-Kommission eingelenkt und schlug eine Verschiebung der Umsetzungsfrist um ein Jahr vor. Am 14.11.2024 stimmte das EU-Parlament dieser Änderung zu.
Hier sind die wichtigsten Punkte zum weiteren Vorgehen für Unternehmen:
- Die Umsetzungsfrist wird auf den 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und den 30. Juni 2026 für kleine und mittelständische Unternehmen verlängert
- Das EU-Informationssystem zur Registrierung der Sorgfaltspflichtserklärungen ist ab November 2024 für Registrierungen und ab Dezember vollständig einsatzbereit
- Unternehmen und Händler können ihre Sorgfaltspflichtserklärungen schon vor Inkrafttreten der Verordnung einreichen
- Ein Benchmarking-System wird eingeführt, das Länder nach Entwaldungsrisiko einstuft, um Unternehmen die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu erleichtern und die Überwachung der Einhaltung zu unterstützen
- Eine Kategorie an “Nicht-Risiko-Ländern” soll eingeführt werden, für die deutlich weniger strenge Regeln gelten sollen
Durch die Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR schafft die EU-Kommission für Unternehmen und Behörden zusätzlichen Raum, um sich umfassend auf die neuen Anforderungen einzustellen. Umweltschützer äußerten jedoch auch scharfe Kritik.
Die Bedenken der Branchenvertreter und Behörden wurden damit zwar berücksichtigt, doch sollte das zentrale Ziel der EUDR – der Schutz der Wälder – weiterhin im Fokus bleiben. Der Fortbestand von Umwelt, Biodiversität und natürlichen Lebensräumen ist essenziell für eine gesunde Zukunft und liegt im Interesse aller Bewohner unseres Planeten.
Informieren Sie sich zu den Anforderungen und Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung und finden Sie umfassende Informationen, um Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten.