Whitepaper Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
In unserem Whitepaper zum Lieferkettengesetz fassen wir für Sie die relevanten Informationen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusammen. Wir stellen Ihnen vor, wie Sie das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ mit einem IT-gestützten Compliance System umsetzen können und wie Sie ein wirksames und wirtschaftliches Supplier-Management in Ihrem Unternehmen aufbauen.
Meistern Sie die Herausforderungen des Lieferkettengesetzes mit unserer automatisierten und KI-gestützten IT-Lösung
Gesamtlösung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit dem Lieferketten Compliance System bietet Compliance Solutions eine integrierte IT-Lösung zur rechtskonformen Umsetzung der komplexen Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Das System lässt sich innerhalb kürzester Zeit in Ihrem Unternehmen implementieren und über Schnittstellen in Ihre bestehende Unternehmensprozesse integrieren.
Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert nachfolgend aufgeführte Maßnahmen, die mit dem Lieferketten Compliance System von Compliance Solutions vollumfänglich abgedeckt werden.
Risikomanagement
Risikoanalyse
Beschwerdeverfahren
Präventions- & Abhilfemaßnahmen
Dokumentation & Berichterstattung
Arbeitsweise des Lieferketten Compliance Systems
A – Überprüfung der Lieferanten
Die initial vorhandenen Informationen zu Lieferanten werden gezielt ergänzt durch automatische Auswertung von externen Datenbanken (u.a. Sanktions-, PEP-, Watchlisten, Adverse-Media), direkte automatisierte Recherchen durch das System sowie durch individuelle Lieferantenfragebögen.
B – Risiken identifizieren
Das System ermittelt KI-gestützt automatisch mögliche Risiken und informiert den User über kritische Lieferanten. So können entsprechende Maßnamen geplant, eingeleitet und dokumentiert werden.
C – Permanentes Screening
Es bleibt nicht bei einer einmaligen Überprüfung der Lieferanten, sondern neue Risiken werden durch kontinuierliches, automatisiertes Screening und Monitoring sofort identifiziert und gemeldet.
D – Beschwerdesystem
Das integrierte Beschwerdesystem erlaubt, vergleichbar zu einem digitalen Whistleblowingsystem, die anonyme Annahme und Bearbeitung von Meldungen, die in den Gesamtprozess eingehen.
E – Berichterstattung
Das System bietet neben der auditsicheren Dokumentation umfangreiche Reportingfunktionen, mit denen die vorgeschriebenen Jahresberichte auf Knopfdruck erstellt werden können.
Warum Compliance Solutions?
- Rechtssichere Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- KI-gestützt, automatisiert & ressourcenschonend
- Benutzerfreundliche, geführte Workflows
- Schnelle, unkomplizierte Implementierung
- Für Konzerne auch als individuell anpassbare Enterprise-Lösung erhältlich
Unsere Legal & Compliance Experten beraten Sie gerne
Wir beraten Sie gerne zum Thema Lieferkettensorfgfaltspflichtengesetz: Rufen Sie uns an +49 711 217 232 92, schreiben Sie uns eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz kommt
Am 11. Juni 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom deutschen Bundestag verabschiedet:
- Ab 2023 gilt es zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Ab 2024 gilt es dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Nach 2024 erfolgt eine Überprüfung über den weitere Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Schutz von Menschenrechten
Im Zentrum des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht der weitreichende Schutz von Menschenrechten in der globalen Wirtschaft – einem Themenspektrum, das sich unter dem Begriff Social Compliance zusammenfassen lässt. Im Zuge der weltweiten Lieferketten besteht die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Diskriminierung, Ausbeutung oder fehlende Arbeitsrechte. Ein weiterer Aspekt ist die Umweltzerstörung durch illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß sowie Wasser- und Luftverschmutzung.
Durch das Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen. Gleichzeitig werden auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen behoben, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement im Sinne des Lieferkettengesetztes investieren.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten
Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) gibt es erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und damit Rechtssicherheit. Es beinhaltet, dass Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre damit verbundenen Aktivitäten Bericht erstatten müssen.
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Erfolgen klare Hinweise auf Verstöße, müssen die Unternehmen tätig werden.
Die Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als externe Behörde überprüft und kontrolliert. Bei Versäumnissen oder Verstößen kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen, aber nun auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.

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