Whistleblower Software
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Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben mit unserer Whistleblower Software und managen Sie erfolgreich Ihre Whistleblowing Compliance.
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Whistleblowing Software & Case Management
Whistleblowing Compliance: gesetzeskonform handeln
Whistleblowing Compliance: gesetzeskonform handeln
Die Whistleblowing-Software von Compliance Solutions ist die umfassende und rechtssichere Plattform zur Einhaltung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes, auf die Unternehmen setzen sollten. Sie ermöglicht es, vertrauliche und anonyme Meldungen zu möglichen Regelverstößen über ein gesichertes Webformular einzureichen. Dank eines mehrsprachigen Hinweisgebersystems sind die Meldungen international verfügbar.
Die Software unterstützt ein strukturiertes Case Management, das eine effiziente Bearbeitung und lückenlose Dokumentation der eingehenden Hinweise gewährleistet und zwar garantiert. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen sorgfältig geprüft und angemessen verfolgt werden.
Unsere Lösung ist vollständig DSGVO-konform und bietet sowohl Standard- als auch maßgeschneiderte Enterprise-Optionen. Damit erfüllen wir die spezifischen Anforderungen von global operierenden Unternehmen an eine erfolgreiche Whistleblowing Compliance. Mit unserer Whistleblower Software tragen wir zu einer transparenten und vertrauenswürdigen Unternehmenskultur bei, die das Vertrauen der Mitarbeiter stärkt und rechtliche Sicherheit gewährleistet.
Effektive Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Vorteile der Whistleblower Software
Vorteile der Whistleblower Software
Einfache Umsetzung der
Whistleblower-Richtlinie
Intelligente
Fragebögen
Über 20 Sprachen und Übersetzungen
Case
Management
Vom Top-Anbieter für
Compliance Lösungen
sicheres Meldesystem für Compliance-Verstöße
Anonymität des Hinweisgebers
Sicheres Hosting in Deutschland
DSGVO-
konform
Angepasst an rechtl. Anforderungen der EU
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Whistleblower-Richtlinie
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Fragebögen
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Sprachen und Übersetzungen
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system für
Compliance-Verstöße
Anonymität
des
Hinweisgebers
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konform
Angepasst an
rechtl. An-
forderungen
der EU-Länder
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Whistleblower-Richtlinie
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Management
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Angepasst an rechtl. An-
forderungen
der EU-Länder
Whistleblower Software in der Praxis
Verursacht ein Whistleblower Software nur Kosten oder auch Ergebnisse?
Verursacht ein Whistleblower Software nur Kosten oder auch Ergebnisse?
Auswertungen in der Schweiz haben ergeben, dass Unternehmen im Durchschnitt etwa 7 % ihrer Einnahmen durch Wirtschaftsdelikte wie Betrug, Unterschlagung und Korruption verlieren. Bei einem Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Millionen Euro würde dies beispielsweise einen jährlichen Verlust von 7 Millionen Euro bedeuten.
Durch die Einführung einer anonymen digitalen Whistleblower Software können diese Verluste erheblich gemindert werden. Wenn auch nur 10 % solcher Straftaten durch das System aufgedeckt und verhindert werden, würde das Unternehmen jedes Jahr 700 000 Euro einsparen. Die Kosten für die Unterhaltung eines internen Meldesystems betragen nur einen Bruchteil dieses Betrags pro Jahr. Daher macht die Investition in ein Hinweisgebersystem nicht nur ihre Kosten wett, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Vorteile.
EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz
EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Whitepaper Hinweisgeber-schutzgesetz (HinSchG)
In unserem Whitepaper erfahren Sie, was die EU-Whistleblower-Richtlinie regelt und wie das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aussieht. Wir zeigen Ihnen auf, warum ein Meldesystem für Whistleblower Teil einer Compliance-Lösung sein sollte und wie die regelkonforme Whistleblower Software von Compliance Solutions die Übermittlung von Hinweisen auf Regelverstößen sicher und vertraulich möglich macht.
Gesetzliche Anforderungen
EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz
EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeber-schutzgesetz
Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie wurden Ende 2019 die Anforderungen an ein Hinweisgebersystem neu definiert.
Mit dem aktuell diskutierten Entwurf für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Trotz der bereits verstrichenen Zweijahresfrist ist die konkrete Umsetzung derzeit noch in der Diskussion.
Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie dürften bisherige Maßnahmen wie eine simple Whistleblower-Telefon-Hotline oder E-Mail-Adresse zukünftig nicht mehr ausreichen.
Es wird zwingend vorausgesetzt, dass ein Hinweisgebersystem implementiert wird, das eine vertrauliche Kommunikation, die effizient und revisionssicher den Schutz der hinweisgebenden Person, Personen, die Gegenstand einer Meldung und sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind, gewährleistet.
Gesetzliche Anforderungen
EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie wurden Ende 2019 die Anforderungen an eine Compliance Whistleblower Software neu definiert.
Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie dürften bisherige Maßnahmen wie eine simple Whistleblower-Telefon-Hotline oder eine E-Mail-Adresse zukünftig nicht mehr ausreichen.
Es wird zwingend vorausgesetzt, dass ein Hinweisgebersystem implementiert wird, welche eine vertrauliche Kommunikation ermöglicht, die effizient und revisionssicher den Schutz der hinweisgebenden Person gewährleistet sowie den Schutz der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind.
Mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz trat nach einer anfänglichen Blockade im Bundesrat schließlich am 02.07.2023 in Kraft.
Hinweisgebersystem & Compliance Case Management
Wählen Sie die perfekte Whistleblower Software für Ihre Bedürfnisse
Standard
- Sofort einsatzbereit (SaaS)
- Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie
- Umfangreiches Case Management
- Automatisierter Prozess zur Risiko- Klassifizierung und Bewertung
- Integrierter best-practice Workflow
- Standardreporting
Enterprise
- Flexible Anpassung auf individuelle Kundenbedürfnisse
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Erstberatung & Produktdemonstration
Individuelle Beratung zu unserer Whistleblower Software
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Wir informieren Sie
Weitere Informationen zur EU-Whistleblowing-Richtlinie
Ein Hinweisgebersystem ist inzwischen einer der Standards zur Verhinderung von Korruption, Betrug, Untreue, Geldwäsche und weiterer Missstände.
Die Anforderungen an eine Whistleblowing Software gehen allerdings über die bloße Einrichtung einer Telefon-Hotline oder E-Mail-Adresse zur Meldung von Fehlverhalten und Verstößen über den Hinweisgeber hinaus.
Stattdessen muss ein Workflow implementiert werden, der eine vertrauliche Kommunikation effizient und revisionssicher zum Schutz der Anonymität von Hinweisgeber, Mitarbeiter, Unternehmen und der belasteten Personen gewährleistet.
Am 16. Dezember 2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU in Kraft getreten. Die Richtlinie soll Whistleblower schützen und wurde am 02.07.23 in nationales Recht in Deutschland umgesetzt.
Im Zentrum der Richtlinie steht der Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower) durch ein System, das Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet, sodass mögliche Missstände besser aufgedeckt werden können. Nach einer weiteren Übergangsfrist müssen bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitern mit mehr als 10 Mio. Umsatz ein geeignetes internes System für Hinweisgeber zur vertraulichen Meldung von Fehlverhalten implementiert haben.
Auszug aus der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden:
Artikel 26
Umsetzung und Übergangszeitraum
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 nachzukommen.
(2) Abweichend von Absatz 1 setzen die Mitgliedstaaten hinsichtlich juristischer Personen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern bis zum 17. Dezember 2023 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um der Verpflichtung nach Artikel 8 Absatz 3, interne Meldekanäle einzurichten, nachzukommen.
(3) Bei Erlass der Vorschriften gemäß den Absätzen 1 und 2 nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Quelle: Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates
Weitere Informationen zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Weitere Informationen zum deutschen Hinweisgeber-
schutzgesetz (HinSchG)
Welche Unternehmen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betroffen?
Nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (Richtlinie (EU) 2019/1937) besteht die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen für Unternehmen, die
- mindestens 50 Beschäftigte/Mitarbeiter haben und einen Umsatz von mehr als 10 Mio Euro erzielen. (vgl. § 12 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz – S.14 des RegE_Hinweisgeberschutz)
- Unternehmen mit 50 bis zu 249 Beschäftigte müssen ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. (vgl. § 42 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz)
- Abweichende Unternehmen sind in § 12 Abs. 3 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz aufgezählt.
- Für diese genannten Unternehmen gilt § 42 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz nicht.
- Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte gilt das zukünftige Hinweisschutzgebergesetz nach Inkrafttreten und muss daher sofort umgesetzt werden.
WELCHE MELDEMÖGLICHKEITEN FORDERT DAS HINGSCH?
Der Hinweisgeber hat die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Meldewegen: Interne und externe Meldekanäle.
Für den internen Weg bietet sich eine elektronische Meldemöglichkeit an. Dabei sollen die Hinweise schriftlich oder mündlich erfolgen können, auf Wunsch auch persönlich. In jedem Fall muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebers gewährleistet werden.
Darüber hinaus müssen Unternehmen auch auf die Möglichkeiten von externen Meldekanälen an bestimmte Behörden aufklären. Dem Whistleblower wird es freigestellt, ob er sich an den internen oder externen Kanal wendet. Unternehmensseitig besteht ein großes Interesse daran, Anreize zu schaffen, so dass die internen Meldekanäle genutzt werden.
WIE WIRD BEI EINEM EINGANG EINES HINWEISES VORGEGANGEN?
Bei Eingang einer Whistleblower-Meldung im Unternehmen ist die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter, die in der Meldung vorkommen, absolut vertraulich zu behandeln.
Der Eingang der Meldung muss dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Zudem müssen Hinweisgeber in einem zeitlichen Rahmen von maximal drei Monaten, auf den Hinweis eine Rückmeldung geben, welche Reaktionen in Hinblick auf die Meldung veranlasst wurden.