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Whistleblowing System

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben mit unserer Whistleblower Software

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Hinweisgebersystem Software und Whistleblowing-System

Whistleblowing System & Case Management

Regelkonformes Hinweisgebersystem

Regelkonformes Hinweisgebersystem

Compliance Solutions ermöglicht mit ihrem Whistleblowing System & Case Management eine sichere und vertrauliche Übermittlung von Hinweisen auf Regelverstöße. 

Ein geschütztes, anonymes Webformular gewährleistet den Schutz der Identität des Whistleblowers. Über eine vertrauliche Dialogfunktion erhält der Missstände meldende Hinweisgeber Feedback und kann Rückfragen zu den Verstößen beantworten.

Die Whistleblower Software von Hinweisgebersystem Anbieter Compliance Solutions ist multilingual und weltweit im Einsatz. Sie garantiert technische Sicherheit und Zugriffsschutz vor Dritten nach den Maßstäben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Im Case Management sind klar definierte Rollen für die Mitarbeiter hinterlegt. Ein nutzerfreundlich geführter Prozess mit detaillierten Arbeitsanweisungen garantiert eine strukturierte, revisionssichere Bearbeitung der Whistleblower-Fälle.

Effektive Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Vorteile der Whistleblower Software

Vorteile der Whistleblower Software

Einfache Umsetzung der
Whistleblower-Richtlinie​

Intelligente
Fragebögen​

Über 20 Sprachen und Übersetzungen

Case
Management

Vom Top-Anbieter für
Compliance Lösungen

§

Angepasst an gesetzl. An-forderungen der EU-Länder

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Über 20
Sprachen und Übersetzungen

Case
Management

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Sicheres Meldesystem für
Compliance Verstöße

?

Anonymität des
Whistleblowers

Sicheres Hosting
in Deutschland

DSGVO-
konform

§

Angepasst an gesetzl. An-forderungen der EU-Länder

Sicheres Meldesystem für Compliance Verstöße

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Anonymität des
Whistleblowers

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in Deutschland

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konform

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Angepasst an gesetzl. An-forderungen der EU-Länder

EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz

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EU-Whistleblower-Richtlinie &
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Whitepaper Hinweisgeber-schutzgesetz (HinSchG)

In unserem Whitepaper erfahren Sie, was die EU-Whistleblower-Richtlinie regelt und wie der Entwurf zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aussieht. Wir zeigen Ihnen auf, warum ein Meldesystem für Whistleblower Teil einer Compliance-Lösung sein sollte und wie die regelkonforme Whistleblowing Software von Compliance Solutions die Übermittlung von Hinweisen auf Regelverstößen sicher und vertraulich möglich macht.

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Gesetzliche Anforderungen

EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz​

EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeber-schutzgesetz

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Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie wurden Ende 2019 die Anforderungen an ein Hinweisgebersystem neu definiert. 

Mit dem aktuell diskutierten Entwurf für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Trotz der bereits verstrichenen Zweijahresfrist ist die konkrete Umsetzung derzeit noch in der Diskussion.

Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie dürften bisherige Maßnahmen wie eine simple Whistleblower-Telefon-Hotline oder E-Mail-Adresse zukünftig nicht mehr ausreichen. 

Es wird zwingend vorausgesetzt, dass ein Hinweisgebersystem implementiert wird, das eine vertrauliche Kommunikation, die effizient und revisionssicher den Schutz der hinweisgebenden Person, Personen, die Gegenstand einer Meldung und sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind, gewährleistet.

Gesetzliche Anforderungen

EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie wurden Ende 2019 die Anforderungen an ein Compliance Hinweisgebersystem neu definiert.

Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie dürften bisherige Maßnahmen wie eine simple Whistleblower-Telefon-Hotline oder eine E-Mail-Adresse zukünftig nicht mehr ausreichen. 

Es wird zwingend vorausgesetzt, dass eine Whistleblower Software implementiert wird, die eine vertrauliche Kommunikation, die effizient und revisionssicher den Schutz der hinweisgebenden Person, Personen, die Gegenstand einer Meldung und sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind, gewährleistet.

Mit dem Entwurf für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll die  EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz wurde nach einer anfänglichen Blockade im Bundesrat schließlich am 11.05.2023 im zweiten Anlauf vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat gab einen Tag später seine Zustimmung.

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Whistleblower Software & Compliance Case Management

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  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie








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Individuelle Beratung zum Thema Hinweisgebersystem

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Sie interessieren sich für unser Whistleblowing & Case Management System? Dann schreiben Sie uns, unsere Compliance-Experten beraten Sie gerne.

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Wir informieren Sie

Weitere Informationen zur EU-Whistleblowing-Richtlinie

Ein Hinweisgebersystem ist inzwischen einer der Standards zur Verhinderung von Korruption, Betrug, Untreue, Geldwäsche und weiterer Missstände.

Die Anforderungen an ein Whistleblowing System gehen allerdings über die bloße Einrichtung einer Telefon-Hotline oder E-Mail-Adresse zur Meldung von Fehlverhalten und Verstößen über den Hinweisgeber hinaus.

Stattdessen muss ein Workflow implementiert werden, der eine vertrauliche Kommunikation effizient und revisionssicher zum Schutz der Anonymität von Hinweisgeber, Mitarbeiter, Unternehmen und der belasteten Personen gewährleistet.

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Am 16. Dezember 2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU in Kraft getreten. Die Richtlinie soll Whistleblower schützen und muss bis Ende 2021 innerhalb einer zweijährigen Frist auch in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

 

Im Zentrum der Richtlinie steht der Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower) durch ein System, das Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet, sodass mögliche Missstände besser aufgedeckt werden können. Nach einer weiteren Übergangsfrist müssen bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitern mit mehr als 10 Mio. Umsatz ein geeignetes internes System für Hinweisgeber zur vertraulichen Meldung von Fehlverhalten implementiert haben.

 

Auszug aus der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden:

 

Artikel 26
Umsetzung und Übergangszeitraum

 

(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 nachzukommen.

 

(2) Abweichend von Absatz 1 setzen die Mitgliedstaaten hinsichtlich juristischer Personen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern bis zum 17. Dezember 2023 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um der Verpflichtung nach Artikel 8 Absatz 3, interne Meldekanäle einzurichten, nachzukommen.

 

(3) Bei Erlass der Vorschriften gemäß den Absätzen 1 und 2 nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

 

Quelle: Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates

Weitere Informationen zum Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Weitere Informationen zum Entwurf des Hinweisgeber-schutzgesetz (HinSchG)

Welche Unternehmen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betroffen?

Nach dem Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetz besteht die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen für Unternehmen, die

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  • Unternehmen mit 50 bis zu 249 Beschäftigte müssen ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. (vgl. § 42 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz)
  • Abweichende Unternehmen sind in § 12 Abs. 3 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz aufgezählt.
  • Für diese genannten Unternehmen gilt § 42 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz nicht.
  • Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte gilt das zukünftige Hinweisschutzgebergesetz nach Inkrafttreten und muss daher sofort umgesetzt werden.

 

WELCHE MELDEMÖGLICHKEITEN FORDERT DAS HINGSCH?

Der Hinweisgeber hat die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Meldewegen: Interne und externe Meldekanäle.

Für den internen Weg bietet sich eine elektronische Meldemöglichkeit an. Dabei sollen die Hinweise schriftlich oder mündlich erfolgen können, auf Wunsch auch persönlich. In jedem Fall muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebers gewährleistet werden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen auch auf die Möglichkeiten von externen Meldekanälen an bestimmte Behörden aufklären. Dem Whistleblower wird es freigestellt, ob er sich an den internen oder externen Kanal wendet. Unternehmensseitig besteht ein großes Interesse daran, Anreize zu schaffen, so dass die internen Meldekanäle genutzt werden.

 

WIE WIRD BEI EINEM EINGANG EINES HINWEISES VORGEGANGEN?

Bei Eingang einer Whistleblower-Meldung im Unternehmen ist die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter, die in der Meldung vorkommen, absolut vertraulich zu behandeln.

Der Eingang der Meldung muss dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Zudem müssen Hinweisgeber in einem zeitlichen Rahmen von maximal drei Monaten, auf den Hinweis eine Rückmeldung geben, welche Reaktionen in Hinblick auf die Meldung veranlasst wurden.

 

WIE IST DER AKTUELLE STAND DES HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ (HINSCHG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde bereits am 16. Dezember 2022 im Bundestag verabschiedet. Da der Bundesrat das Whistleblower-Gesetz allerdings am 11. Februar 2023 gestoppt hat, ging es in den Vermittlungsausschuss und wurde schließlich am 11.05.2023 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat gab einen Tag später seine Zustimmung.