Was ist CSDDD?
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern und zu beheben. Ziel ist es, unternehmerische Verantwortung für globale Lieferketten verbindlich zu regeln.
Die Richtlinie wurde im Juni 2024 verabschiedet und durch das EU-Omnibus-Paket (in Kraft seit März 2026) grundlegend neu gefasst. In ihrer aktuellen Form gilt sie ab Juli 2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Stand: März 2026)
Die CSDDD hat seit ihrer Verabschiedung im Juni 2024 wesentliche Änderungen erfahren. Mit der Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit März 2026, hat die EU die Richtlinie grundlegend neu gefasst. Der Anwendungsbereich wurde auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro begrenzt, das ursprüngliche Drei-Stufen-Modell gestrichen und die harmonisierten zivilrechtlichen Haftungsregeln abgeschafft. Die Sorgfaltspflichten konzentrieren sich künftig auf direkte Geschäftspartner.
DIE CORPORATE SUSTAINABILITY DUE DILIGENCE DIRECTIVE
Ein Meilenstein für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit in der EU
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie, CSDDD oder auch CS3D, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Due Diligence-Prozesse, um auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in Unternehmen zu reagieren und die Verantwortung für Mensch und Umwelt zu stärken. Sie zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt zu harmonisieren.
Trotz ähnlicher Ziele zur Förderung von Nachhaltigkeit und zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in globalen Lieferketten unterscheiden sich die CSDDD und das LKSG in ihrer geografischen Reichweite, rechtlichen Verankerung und den spezifischen Anforderungen an Unternehmen.
EINFACHE EINHALTUNG DER CSDDD
Kernelemente des CSDDD Compliance Systems
Einfache Umsetzung
der EU CSDDD
Rechtssichere Erfüllung
aller Anforderungen
Neuer Workflow des CS3D Systems
KI-gestützt,
automatisiert & ressourcenschonend
Risikomanagement
& Risikoanalyse
Einfache Umsetzung der EU CSDDD
Rechtssichere Erfüllung aller Anforderungen
Schnelle Implementierung der LkSG-Software
KI-gestützt, automatisiert & ressourcen-schonend
Risikomanagement & Risikoanalyse
DER NEUE WORKFLOW DES LIEFERKETTEN COMPLIANCE SYSTEMS
Das CSDDD Compliance System und Ihr Lieferketten Compliance System
Compliance Solutions bietet eine workflowgetriebene, vollständig risikobasierte Lösung für Lieferketten Compliance. Diese umfasst:
- Eine automatisierte, KI-unterstützte Risikoberechnung, die präzise Daten liefert
- Ein umfassendes Screening zu lieferketten- und korruptionsrelevanten Themen
Das Corporate Due Diligence Directive System wird nahtlos in den bereits bestehenden Workflow eingearbeitet, um eine sorgfältige Durchsetzung dieser neuen Standards zu gewährleisten. Möglich wird dies durch die dynamischen Systeme von Compliance Solutions, die für jeden Bedarf individuell angepasst werden können. Mit der Lieferketten Compliance Software von Compliance Solutions ist es für jeden Kunden möglich, sicher und konform mit der CS3D zu bleiben.
CSDDD und LkSG im Vergleich
Die CS3D-Richtlinie gilt EU-weit und ergänzt damit die bisher bestehenden Lieferkettenregulatorien einzelner Länder. Das CSDDD setzt im Vergleich zum LkSG verstärkt auf soziale und ökologische Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Nach aktuellem Stand konzentrieren sich die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner; indirekte Partner sind nur bei konkreten Hinweisen auf Verstöße zu prüfen. Die ursprünglich vorgesehenen harmonisierten zivilrechtlichen Haftungsregeln sowie die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen wurden durch das Omnibus-Paket gestrichen. An die Stelle der Kündigung tritt die vorübergehende Aussetzung mit Verbesserungsplan. Es gelten die jeweiligen nationalen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten.
Was zu erwarten ist
Zeitplan und Umfang der Sustainability Directive
Juni 2024:
CSDDD vom EU-Parlament verabschiedet
Juli 2024:
CSDDD tritt in Kraft (ursprüngliche Fassung)
April 2025:
Stop-the-Clock-Richtlinie in Kraft – Umsetzungsfrist um ein Jahr verschoben
März 2026:
Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 in Kraft – grundlegende Neufassung
Juli 2028:
Umsetzungsfrist für EU-Mitgliedstaaten
Juli 2029:
Anwendung für Unternehmen mit >5.000 MA und >1,5 Mrd. € Umsatz
Juni 2024:
CSDDD vom EU-Parlament verabschiedet
April 2025:
Stop-the-Clock-Richtlinie in Kraft – Umsetzungsfrist um ein Jahr verschoben
Juli 2028:
Umsetzungsfrist für EU-Mitgliedstaaten
Juli 2024:
CSDDD tritt in Kraft (ursprüngliche Fassung)
März 2026:
Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 in Kraft – grundlegende Neufassung
Juli 2029:
Anwendung für Unternehmen mit >5.000 MA und >1,5 Mrd. € Umsatz
Die Richtlinie, die nun in Kraft tritt
Anpassungen und Änderungen im endgültigen Text der Richtlinie
Mit dem Omnibus-Paket (März 2026) wurden folgende wesentliche Änderungen gegenüber der ursprünglichen CSDDD von 2024 vorgenommen:
- Anwendungsbereich auf Unternehmen mit >5.000 MA und >1,5 Mrd. € Umsatz begrenzt – das ursprüngliche Drei-Stufen-Modell wurde gestrichen
- Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner fokussiert
- Harmonisierte zivilrechtliche Haftungsregeln abgeschafft
- Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen gestrichen. Aussetzung mit Verbesserungsplan tritt an ihre Stelle
- Überprüfungsintervall der Sorgfaltspflichten von jährlich auf fünf Jahre verlängert
SORGFALTSPFLICHTEN UND REICHWEITE
Anwendungsbereich der EU-Lieferketten-Richtlinie
Die geplanten Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene weisen klare Parallelen zum LkSG auf, insbesondere in Bezug auf den Katalog der Pflichten und den Fokus auf Risikoprävention und Abhilfemaßnahmen. Eine wesentliche Neuerung ist die kontinuierliche Durchführung von Risikoanalysen, was einen erhöhten Aufwand für Unternehmen bedeutet.
Der Entwurf berücksichtigt auch Situationen, in denen negative Auswirkungen nicht behoben werden können, und sieht vor, dass Maßnahmen verhältnismäßig und schrittweise erfolgen sollen. Durch das Omnibus-Paket konzentrieren sich die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner. Indirekte Partner sind nur noch bei konkreten, plausiblen Hinweisen auf Verstöße zu prüfen.
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