Aktuelles
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit Compliance Solutions



EU veröffentlicht neue EUDR-Benchmarking-Liste
Hintergrund zum Länder-Benchmarking der EUDR
Am 22. Mai 2025 hat die Europäische Kommission die erste Länder-Benchmarking-Liste im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Diese Liste stuft Länder je nach ihrem Beitrag zur globalen Entwaldung in drei Risikokategorien ein: geringes, normales oder hohes Risiko, mit Bezug auf sieben risikobehaftete Materialien: Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz.
Die Risikoeinstufung ist ein zentrales Durchsetzungsinstrument der EUDR, deren Ziel es ist, Produkte mit Bezug zu Entwaldung vom EU-Markt fernzuhalten. Unternehmen, die aus Hochrisikoländern beziehen, unterliegen strengeren Sorgfalts- und Compliance-Prüfungen. Für Importe aus Ländern mit geringem Risiko gelten hingegen vereinfachte Anforderungen.
Laut Kommission basiert die Liste auf den neuesten wissenschaftlichen Daten, unter anderem von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), und berücksichtigt Aspekte wie Entwaldungsraten, landwirtschaftliche Expansion und Sanktionen durch den UN-Sicherheitsrat oder den EU-Rat.
Auswirkungen auf Unternehmen
Das EUDR-Benchmarking-System beeinflusst unmittelbar die Art und Weise, wie Unternehmen Risiken in ihrer Lieferkette bewerten und steuern:
- Länder mit geringem Risiko – darunter alle EU-Mitgliedstaaten – unterliegen nur minimalen Prüfpflichten: Unternehmen müssen zwar Informationen zur Lieferkette erfassen, aber keine Risikobewertung oder Maßnahmen zur Risikominderung durchführen.
- Länder mit normalem Risiko, darunter große Exporteure wie Brasilien, Indonesien und Malaysia, fallen unter die vollständigen Sorgfaltspflichten.
- Länder mit hohem Risiko – derzeit Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland, unterliegen den strengsten Vorgaben: Die zuständigen Behörden müssen 9 % aller einschlägigen Importe kontrollieren.
Zum Vergleich: Bei Ländern mit normalem Risiko liegt die Kontrollquote bei 3 %, bei Ländern mit geringem Risiko bei nur 1 %. Dieses gestufte System hat direkte Auswirkungen auf Beschaffungsentscheidungen, Compliance-Kosten und den Dokumentationsaufwand in den betroffenen Branchen.
Zeitplan und Fristen zur Einhaltung
Die EUDR tritt gestaffelt in Kraft:
- 30. Dezember 2025 für große Unternehmen
- 30. Juni 2026 für Kleinst- und kleine Unternehmen
Diese gestaffelte Umsetzung gibt Unternehmen Zeit, ihre Beschaffungsstrategien anzupassen, Rückverfolgbarkeitssysteme zu verbessern und die neuen Anforderungen umzusetzen.
Ausblick
Während die Benchmarking-Liste von Vielen als praktisches und wissenschaftlich fundiertes Instrument begrüßt wurde, stehen die Unternehmen nun unter dem Druck, ihre Lieferketten neu zu bewerten und die Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle zu gewährleisten. Die eigentliche Bewährungsprobe besteht darin, die Einhaltung der Vorschriften in komplexen globalen Wertschöpfungsketten zu operationalisieren – insbesondere in Standard- und Hochrisikoregionen.
Quelle: Entwaldungsverordnung: Kommission veröffentlicht Länder-Benchmarking – Europäische Kommission