Compliance News
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit Compliance Solutions
Neue Meldeanforderungen nach GwG treten in Kraft
Am 01. März 2026 treten mit der neuen GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV, BGBl. 2025 I Nr. 200) Vorgaben zur Übermittlung von Verdachtsmeldungen in Kraft. Die Änderungen konkretisieren Form, Struktur und Inhalte der Meldungen, die Verpflichtete an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) übermitteln müssen.
Ziel der neuen Meldeanforderungen ist eine stärkere Standardisierung und Vergleichbarkeit der übermittelten Daten, um die Analyse verdächtiger Finanztransaktionen zu verbessern und Prozesse effizienter zu gestalten.
Mehr dazu auf unserer Infoseite zur FIU.
Was ändert sich für Verpflichtete?
Mit der neuen GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) werden die Anforderungen an Verdachtsmeldungen weiter konkretisiert. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Verpflichtendes elektronisches Format: Verdachtsmeldungen sind künftig ausschließlich im strukturierten, maschinenlesbaren Dateiformat XML über das Meldeportal goAML einzureichen oder in die im System vorgesehenen Felder einzutragen. Auch Anlagen müssen in einem elektronisch durchsuchbaren Format beigefügt werden.
Erweiterte Mindestangaben: § 3 GwGMeldV definiert erstmals verbindliche Pflichtfelder, die in jeder Verdachtsmeldung enthalten sein müssen. Dazu gehören unter anderem ein internes Aktenzeichen, die Angabe von Meldegründen aus dem FIU-Auswahlkatalog, Informationen zu etwaigen Strafanzeigen sowie eine strukturierte Sachverhaltsdarstellung mit Angaben zu beteiligten Personen und wirtschaftlich Berechtigten.
Technische Validierung durch die FIU: Die FIU kann die Einhaltung der Vorgaben automatisiert prüfen. Werden Pflichtfelder nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, wird die Meldung technisch nicht übermittelt. Eine ordnungsgemäße Registrierung bei der FIU bleibt zwingende Voraussetzung.
Die FIU stellt im geschützten Bereich ihrer Website Anwendungshinweise zur Umsetzung der neuen Anforderungen bereit.
Wer ist betroffen?
Die neuen Meldeanforderungen gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, darunter unter anderem:
- Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
- Zahlungs- und E-Geld-Institute
- Versicherungen und bestimmte Vermittler
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei einschlägigen Tätigkeiten
- Immobilienmakler und Güterhändler
Die Pflichten bestehen unabhängig davon, ob regelmäßig oder nur gelegentlich Verdachtsmeldungen abgegeben werden.
Was ist jetzt Ihre Aufgabe?
Mit dem Inkrafttreten der GwGMeldV am 01. März 2026 sollten Verpflichtete ihre internen Meldeprozesse gezielt überprüfen und anpassen. Konkret empfiehlt sich:
Meldeformate prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme Verdachtsmeldungen im geforderten XML-Format erzeugen und über goAML übermitteln können. Auch Anlagen müssen künftig in einem automatisiert auswertbaren Format vorliegen.
Datenfelder abgleichen: Gleichen Sie Ihre internen Erfassungsmasken mit den neuen Mindestangaben nach § 3 GwGMeldV ab. Fehlende Pflichtfelder – etwa internes Aktenzeichen, Meldegründe oder Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten – führen dazu, dass eine Meldung technisch nicht übermittelt werden kann.
Prozesse und Zuständigkeiten aktualisieren: Überprüfen Sie, ob die Abläufe von der Verdachtserkennung bis zur Meldungsabgabe den neuen Anforderungen entsprechen. Eine unvollständige oder fehlerhafte Meldung kann zu Rückfragen der FIU führen – bei wiederholten oder systematischen Verstößen drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
FIU-Anwendungshinweise nutzen: Die FIU stellt im geschützten Bereich ihrer Website (zoll.de/fiu-intern) detaillierte Anwendungshinweise zur Umsetzung der GwGMeldV bereit. Diese sollten als Grundlage für die interne Anpassung herangezogen werden.
Die Aufsicht über die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten erfolgt unter anderem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie weitere zuständige Behörden.
Compliance Solutions unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen wie die GwGMeldV strukturiert in bestehende Prozesse zu integrieren. Unsere Lösung bildet den gesamten Lebenszyklus der Geschäftspartnerprüfung ab – von der risikobasierten Due Diligence über die laufende Überwachung bis hin zur revisionssicheren Dokumentation. So schaffen Sie die Grundlage, um Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen, intern sauber zu erfassen und regelkonform zu melden.