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Vereinfachung von CSRD und CSDDD

Vereinfachung von CSRD und CSDDD

Rat beschließt Mandat zur Vereinfachung: konkrete Schwellenwerte und risikobasierter Ansatz enthalten

Am 25. Juni 2025 haben die Mitgliedstaaten im Rat der EU das Verhandlungsmandat zur weiteren Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die unternehmerische Belastung zu reduzieren und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Hintergrund

Die beschlossenen Anpassungen sind Teil des umfassenden „Omnibus I“-Pakets der EU-Kommission, das bereits im Februar 2025 vorgestellt wurde. Es zielt darauf ab, bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Nachhaltigkeit praxisnäher und unternehmensfreundlicher zu gestalten.

Mit dem neuen Ratsmandat konkretisiert sich nun, wie diese Entlastung umgesetzt werden soll.

Diese gestaffelte Umsetzung gibt Unternehmen Zeit, ihre Beschaffungsstrategien anzupassen, Rückverfolgbarkeitssysteme zu verbessern und die neuen Anforderungen umzusetzen.

Unser CSDDD System unterstützt Sie bereits heute bei der Umsetzung eines risikobasierten Ansatzes und orientiert sich an den geplanten EU Vorgaben

CSDDD: Deutliche Eingrenzung und risikobasierter Ansatz beschlossen

Für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sieht das Ratsmandat weitreichende Änderungen vor:

Neue Anwendungsschwellen:

  • ≥ 5.000 Beschäftigte
  • ≥ 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz

Damit werden Sorgfaltspflichten künftig nur noch für die größten Unternehmen gelten, mit dem Ziel, die Ressourcen auf diejenigen Marktakteure zu konzentrieren, die den größten Einfluss auf globale Lieferketten haben.

Risiko- statt unternehmensbasierter Ansatz:

Statt einer umfassenden Kartierung aller Geschäftspartner müssen Unternehmen künftig nur noch dort aktiv werden, wo tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten. Auch die Pflichten zur Überwachung der Lieferkette werden auf die „Ebene 1“ (direkte Geschäftspartner) beschränkt.
Nur wenn objektive und überprüfbare Hinweise auf Risiken jenseits dieser Ebene vorliegen, sollen Unternehmen zu weitergehenden Prüfungen verpflichtet sein.

Klimastrategien: Aufschub und Klarstellung

Die Verpflichtung zur Erstellung von Übergangsplänen zur Klimawandel-Minderung bleibt grundsätzlich bestehen, allerdings müssen Unternehmen künftig nur noch darlegen, welche Maßnahmen geplant oder bereits ergriffen wurden. Eine verpflichtende Umsetzung entfällt zunächst. Darüber hinaus wird die Frist zur Annahme solcher Pläne um zwei Jahre verlängert. Nationale Aufsichtsbehörden sollen Unternehmen bei der Erstellung beratend unterstützen dürfen.

Haftung und Fristen: Klarheit für Unternehmen

Der Rat bestätigt die von der Kommission vorgeschlagene Streichung einer harmonisierten EU-Haftungsregelung. Mitgliedstaaten müssen künftig nicht mehr sicherstellen, dass ihre Haftungsregelungen bei grenzüberschreitenden Fällen Vorrang haben, sofern ausländisches Recht zur Anwendung kommt.
Die Frist zur Umsetzung der CSDDD wird auf den 26. Juli 2028 verschoben.

Ausblick: Nächster Schritt beim Europäischen Parlament

Mit dem neuen Mandat ist der Weg frei für die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament. Sobald das Parlament seine Position festgelegt hat, können die Trilog-Verhandlungen beginnen, mit dem Ziel, die Reformen noch 2025 abzuschließen.
Ob die geplanten Vereinfachungen auch in der Umsetzung halten, was sie versprechen, wird von vielen Seiten genau beobachtet. Wirtschaftsverbände begrüßen die klareren Grenzen, während NGOs und Menschenrechtsorganisationen vor Verwässerungseffekten warnen. Der Balanceakt zwischen Entlastung und Ambition bleibt damit eine der zentralen Herausforderungen der EU-Nachhaltigkeitspolitik.