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EU AI ACT

Mehr Pflichten und wie es weitergeht

Mit dem Digital Omnibus hat die EU die Zeitachse neu sortiert und die Hochrisiko-Pflichten nach hinten verschoben. Der 2. August 2026 bleibt aber ein wichtiger Stichtag. Für Compliance-Verantwortliche lohnt sich der genaue Blick: Was wird jetzt verbindlich und was hat Zeit gewonnen. 

Was ab 2. August 2026 gilt

Wie in unserem Beitrag zum Code of Practice beschrieben, müssen Deepfakes sowie KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse eindeutig gekennzeichnet werden. Nutzer müssen außerdem erkennen können, ob sie mit einem KI-System wie einem Chatbot interagieren. So sollen Täuschung vorgebeugt und das Vertrauen in das Informationsökosystem gestärkt werden. 
Auch gilt ab dann der Bußgeldrahmen. Bei den schwersten Verstößen, etwa gegen die verbotenen KI-Praktiken, drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei den übrigen Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent.  

Der Digital Omnibus hat die Fristen neu sortiert

Inhaltlich bleiben die Anforderungen dieselben. Risikomanagement, technische Dokumentation, Daten-Governance und menschliche Aufsicht sind unverändert, verschoben ist allein das Datum, ab dem sie durchgesetzt werden. Auch bei der Kennzeichnung verschiebt sich nur ein Teil: Die maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte (Watermarking) gilt für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, erst ab dem 2. Dezember 2026. Für Systeme, die nach diesem Datum eingeführt werden, greift sie sofort. 

Treppe mit Branchensysmbolen für die nach EU AI Act zu prüfenden Hochrisiko-Bereiche.

Was später auf Unternehmen zukommt

Seit Februar 2025 gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz und das Verbot bestimmter KI-Praktiken, seit August 2025 die Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Am 2. August 2026 folgen die Transparenzpflichten und der Bußgeldrahmen, Ende 2026 die maschinenlesbare Kennzeichnung für bestehende generative Systeme. Die Hochrisiko-Pflichten greifen dann ab dem 2. Dezember 2027 für HochrisikoSysteme in Bereichen wie Kreditwürdigkeitsprüfung oder Strafverfolgung und ab dem 2. August 2028 für produktintegrierte Systeme wie Medizinprodukte oder Fahrzeuge. 

Wer setzt den EU AI Act in Deutschland um

In Deutschland baut die Bundesnetzagentur die Aufsichts- und Unterstützungsstruktur auf. Sie richtet die zentrale Anlaufstelle nach Artikel 70 ein, bereitet die Notifizierung von Hochrisiko-Systemen und die Marktüberwachung vor und plant ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Über den KI-Service Desk bietet sie konkrete Hilfestellungen, darunter den KI-Compliance Kompass, ein Online-Tool zur Einschätzung, ob ein System unter die KI-Verordnung fällt und in welche Risikoklasse es einzuordnen ist.

Unsere AI Compliance Solution unterstützt Sie dabei, Ihre KI-Systeme in Ihre Systeme gesetzeskonform einzubinden. So behalten Sie geltende und kommende Fristen zuverlässig im Griff.

Quellen: Bundesnetzagentur – AI, Article 99: Penalties | EU Artificial Intelligence Act