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EU veröffentlicht Code of Practice

KI-generierte Inhalte müssen jetzt gekennzeichnet werden.

EU-Kommission veröffentlicht Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission den finalen Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Der freiwillige Verhaltenskodex konkretisiert die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act, die ab dem 2. August 2026 verbindlich gelten. Für Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme wird damit greifbar, was der Gesetzgeber konkret erwartet. 

Was ab August 2026 gilt

Mit dem Stichtag greifen klare Kennzeichnungspflichten. Deepfakes sowie KI-generierte oder KI-manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Nutzer müssen außerdem erkennen können, wenn sie mit einem interaktiven KI-System wie einem Chatbot interagieren. Ziel der Regelung ist es, Täuschung und Manipulation vorzubeugen und das Vertrauen in das Informationsökosystem zu stärken. 
Die Pflichten aus Artikel 50 gelten unabhängig davon, ob ein Unternehmen den Code unterzeichnet. 

Der Code of Practice wurde von unabhängigen Experten unter Beteiligung von über 180 Stakeholdern erarbeitet und ist in zwei Abschnitte gegliedert. Abschnitt 1 richtet sich an Anbieter generativer KI-Systeme: Er beschreibt, wie KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar markiert und als künstlich erzeugt erkennbar gemacht werden. Abschnitt 2 adressiert Betreiber. Er regelt die Kennzeichnung von Deepfakes sowie von KI-generierten Texten, die ohne menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden. Ergänzend stellt die EU einen Satz einheitlicher Icons bereit, mit denen Betreiber ihre KI-generierten Inhalte labeln können. 

Warum es sich lohnt

Der Code of Practice ist freiwillig, bietet aber Vorteile. Nach positiver Angemessenheitsbewertung durch Kommission und AI-Board können Unterzeichner die Einhaltung ihrer Pflichten direkt über den Code nachweisen, EU-weit und unabhängig von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Das schafft Rechtssicherheit, reduziert den Verwaltungsaufwand und macht die Aufsicht planbar. Die Behörden konzentrieren sich bei Unterzeichnern auf die Einhaltung des Codes. 

Nicht-Unterzeichner bleiben dagegen in der Pflicht, ihre Konformität eigenständig zu belegen. Das kann eine Gap-Analyse gegenüber den Maßnahmen des Codes bedeuten und dürfte mit deutlich mehr Auskunftsersuchen der Behörden verbunden sein. 

Eine gerade Straße mit EU-Zeichen und Checkmark neben einer kurvigen Straße mit Fragezeichen. Symbolisch für den Unterschied von Unterzeichnern und Nicht-Unterzeichnern des Code of Practice.

Die Frist im Blick behalten

Wer auf der ersten öffentlichen Unterzeichnerliste stehen will, muss das Formular bis zum 22. Juli 2026 bei der EU-Kommission einreichen. Eine Unterzeichnung bleibt auch danach möglich, die Liste der Erstunterzeichner wird jedoch bereits vor dem Anwendungsbeginn am 2. August veröffentlicht. Ergänzende Leitlinien der Kommission zum Anwendungsbereich der Transparenzpflichten sind angekündigt. 

Für Compliance-Verantwortliche heißt das: Jetzt identifizieren, welche KI-Systeme im Unternehmen unter Artikel 50 fallen, und die erforderlichen Kennzeichnungsprozesse etablieren. 
Unsere AI Compliance Solution unterstützt Sie dabei, Ihre KI-Systeme zu inventarisieren, Risiken nach dem EU AI Act zu klassifizieren und Nachweise revisionssicher zu dokumentieren.  

Quelle: Commission publishes Code of Practice on marking and labelling AI-generated content | Shaping Europe’s digital future