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Neue Meldeanforderungen nach dem gwg treten in Kraft

Am 01. März 2026 treten neue Vorgaben zur Übermittlung von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Die Änderungen konkretisieren Form, Struktur und Inhalte der Meldungen, die Verpflichtete an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) übermitteln müssen.

Ziel der neuen Meldeanforderungen ist eine stärkere Standardisierung und Vergleichbarkeit der übermittelten Daten, um die Analyse verdächtiger Finanztransaktionen zu verbessern und Prozesse effizienter zu gestalten.

Was ändert sich für Verpflichtete?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben werden die Anforderungen an Verdachtsmeldungen weiter präzisiert. Insbesondere betrifft dies den Umfang der zu übermittelnden Informationen, die strukturierte Erfassung relevanter Datenfelder sowie eine stärkere Ausrichtung an risikobasierten Kriterien.

Die Meldungen sind weiterhin ausschließlich über das elektronische Meldeportal goAML einzureichen. Eine ordnungsgemäße Registrierung bei der FIU bleibt zwingende Voraussetzung.

Wer ist betroffen?

Die neuen Meldeanforderungen gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, darunter unter anderem:

  • Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Versicherungen und bestimmte Vermittler
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei einschlägigen Tätigkeiten
  • Immobilienmakler und Güterhändler

Die Pflichten bestehen unabhängig davon, ob regelmäßig oder nur gelegentlich Verdachtsmeldungen abgegeben werden.

Was ist jetzt Ihre Aufgabe?

Unternehmen müssen nach Inkrafttreten der neuen Anforderungen interne Prozesse zur Erkennung, Dokumentation und Meldung von Verdachtsfällen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine unvollständige oder fehlerhafte Meldung kann zu Rückfragen, Verzögerungen oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen führen.

Die Aufsicht über die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten erfolgt unter anderem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie weitere zuständige Behörden.

Verpflichtete Unternehmen sollten also sicherstellen, dass sie die neuen Meldeanforderungen kennen und technisch wie organisatorisch darauf vorbereitet sind.