Hinweisgeberschutzgesetz (hinschg)
Die finalen Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können

Erfahren Sie alles über die Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist und welche Bedeutung sie für den Betrieb von Hinweisgebersystemen in Deutschland haben.
Neuerungen im Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz - Ein Kompromiss
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde nach einigen Verzögerungen am 11. Mai 2023 vom Bundestag verabschiedet.
Im Februar 2023 hatte der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetzesentwurf die Zustimmung verweigert. Um die Umsetzung dennoch voranzutreiben, spaltete die Bundesregierung das Vorhaben in zwei Entwürfe, von denen nur einer zustimmungspflichtig war. Experten warnten jedoch vor möglichen Verfassungskonflikten.
Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss, der die Bedenken des Bundesrates berücksichtigte und die Aufspaltung aufhob. Das am 12. Mai 2023 verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz ersetzt nun die vorherigen Entwürfe.

Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bieten wir Ihnen unser maßgeschneidertes Whistleblowing System.
Was muss bei der umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes beachtet werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der Praxis
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind seitdem verpflichtet, maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung des Gesetzes einzuführen.
Gemäß dem HinSchG müssen Unternehmen interne Meldestellen einrichten. Größere Konzernstrukturen haben die Möglichkeit, eine zentrale, konzernweite Meldestelle zu betreiben. Es ist außerdem entscheidend, klare Richtlinien festzulegen, die den Umgang mit Hinweisen von Informanten regeln. Bestehende Meldestellen und Richtlinien sollten daraufhin überprüft werden, ob sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Unternehmen mit Betriebsrat müssen das Hinweisgebersystem unter Einhaltung der Mitbestimmungsrechte umsetzen. Dies erfordert den Abschluss einer Betriebsvereinbarung durch die Betriebsparteien. Da der Prozess zur Einführung des Hinweisgebersystems und die Abstimmung mit dem Betriebsrat oft zeitintensiv ist, ist ein frühzeitiger Start zu empfehlen.
Anpassungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz durch den Vermittlungsausschuss
Anonymität
Der Vermittlungsausschuss einigte sich bei der Beratung des Gesetzes darauf, dass das Gesetz auf eine Pflicht verzichtet, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollen. Außerdem wurde im HinSchG ergänzt, dass hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollen.
Informationen über Verstöße fallen nur noch in den Anwendungsbereich des HinSchG, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.
Der Gesetzesentwurf sah bislang bereits eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es auch bleiben.
Bußgelder
Die maximale Höhe, der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder wird von 100.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert.
Quelle: www.haufe.de
Anonyme Meldungen
Unter dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht verpflichtend, aber dennoch sinnvoll
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verlangt von Unternehmen, auch anonyme Hinweise zu ermöglichen. Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt dies zwar nicht verbindlich vor, empfiehlt jedoch ausdrücklich, anonym eingehende Meldungen zu bearbeiten.
Um die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des HinSchG zu erfüllen, sollte Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem einrichten, das anonyme Meldungen zulässt. Dies stellt nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicher, sondern hilft auch, betriebliche Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Wir unterstützen Sie gerne
Mit unserem Hinweisgebersystem auf der sicheren Seite
Die Whistleblower-Software von Compliance Solutions bietet eine sichere und bewährte Plattform zur Meldung von Fehlverhalten. Mit unserem System können Mitarbeitende und Externe schnell und effizient Hinweise einreichen, die direkt in einem umfassenden Case-Management-System verarbeitet werden. Geführte Workflows gewährleisten dabei eine rechtskonforme und auditsichere Bearbeitung.
Weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem und Case Management finden Sie hier.
Erstberatung & Produktdemonstration
Individuelle Beratung zur Einführung eines Hinweisgebersystems
Individuelle Beratung zur Einführung eines Hinweisgebersystems
Sie interessieren sich für ein Whistleblowing System von Compliance Solutions? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, unsere Compliance-Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Sie interessieren sich für ein Whistleblowing System von Compliance Solutions? Dann schreiben Sie uns, unsere Compliance-Experten helfen Ihnen gerne weiter.