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ESRS

ESRS (European Sustainability Reporting Standards) oder die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.

Business-Team analysiert Akten und Berichte – Darstellung von Risikomanagement und Compliance-Prozessen sowie ESRS

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Definition

Was regeln die ESRS?

Die ESRS richten sich an Unternehmen, die unter die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) fallen. Welche Unternehmen das konkret sind, richtet sich nach Größenkriterien wie Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz und wird stufenweise eingeführt. Mittelbar betroffen sind auch Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind: Wer als Lieferant für Großunternehmen tätig ist, wird zunehmend Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen. Da sich der Anwendungsbereich durch die sich ändernde EU-Gesetzgebung weiterentwickelt, empfiehlt sich ein Blick in unseren aktuellen CSRD-Artikel für die jeweils geltenden Schwellenwerte und Fristen.

Business man inspekting ESRS data.

Ziele und Bedeutung

Warum sind die ESRS so wichtig?

Vergleichbarkeit schaffen: Durch einheitliche Standards werden Nachhaltigkeitsinformationen verschiedener Unternehmen systematisch für Investoren, Geschäftspartner und Aufsichtsbehörden vergleichbar.

Transparenz über Auswirkungen: Unternehmen müssen offenlegen, wie ihre Tätigkeiten Menschen und Umwelt beeinflussen, nicht nur innerhalb des eigenen Betriebs, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Doppelte Wesentlichkeit: Das Kernprinzip der ESRS verlangt eine Betrachtung aus zwei Richtungen. Einerseits wird betrachtet, wie das Unternehmen auf Menschen und Umwelt wirkt. Andererseits wird analysiert, wie Nachhaltigkeitsrisiken das Unternehmen selbst betreffen.

Kapitalmarktrelevanz: Die offengelegten Informationen fließen direkt in Investitionsentscheidungen, Kreditvergaben und ESG-Ratings ein und beeinflussen damit den Zugang zu Kapital.

Entwicklung und Versionen

Wie haben sich die EU-Standards entwickelt?

NFRD (vor 2022): Die Non-Financial Reporting Directive verpflichtete nur große börsennotierte Unternehmen zu rudimentärer nichtfinanzieller Berichterstattung, ohne einheitliche Standards oder Prüfpflicht.

CSRD & erste ESRS-Set (2023): Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive wurde der Anwendungsbereich massiv ausgeweitet. Die ersten zwölf sektorunabhängigen ESRS (ESRS 1, ESRS 2 sowie E1–E5, S1–S4, G1) traten in Kraft.

Vereinfachungen (2025): Im Zuge des EU-Omnibus-Pakets wurden Erleichterungen für kleinere berichtspflichtige Unternehmen diskutiert, um den Umsetzungsaufwand zu reduzieren.

Luftaufnahme eines großen, modernen Unternehmenssitzes - Symbolbild für Adressaten des ESRS

Betroffene Akteure

An wen richten sich die ESRS?

Die EU-Standards richten sich an Unternehmen, die unter die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) fallen. Welche Unternehmen das konkret sind, richtet sich nach Größenkriterien wie Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz und wird stufenweise eingeführt. Mittelbar betroffen sind auch Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind: Wer als Lieferant für Großunternehmen tätig ist, wird zunehmend Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen. Da sich der Anwendungsbereich durch die sich ändernde EU-Gesetzgebung weiterentwickelt, empfiehlt sich ein Blick in unseren aktuellen CSRD-Artikel für die jeweils geltenden Schwellenwerte und Fristen.

Kernpflichten

Welche Anforderungen gelten unter den ESRS?

Analyse: Ermittlung aller relevanten ESG-Themen aus Auswirkungs- und Finanzperspektive als Ausgangspunkt jeder Berichterstattung.

Governance-Angaben: Offenlegung, wie Nachhaltigkeitsthemen in Unternehmensführung, Vorstand und Vergütungssystemen verankert sind.

Strategie & Geschäftsmodell: Darstellung, wie wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte die Unternehmensstrategie und Wertschöpfungskette beeinflussen.

Maßnahmen, Parameter & Ziele: Konkrete Angaben zu ergriffenen und geplanten Maßnahmen sowie messbare Ziele und deren Fortschritt.

Sorgfaltspflicht (Due Diligence): Dokumentation der Prozesse zur Erkennung und zum Umgang mit negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.

Prüfpflicht: Die Nachhaltigkeitserklärung muss in den Lagebericht integriert und von einem Prüfer extern bestätigt werden.

Liste auf einem Tisch in einem GEschäftsgebäude - Symbolisch für ESRS Pflichten.
Für Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, empfiehlt sich eine strukturierte Plattform zur Steuerung aller Datenprozesse.

Ausblick

Welche Herausforderungen bestehen bei der Umsetzung der EU-Standards?

Der Datenbeschaffungsaufwand entlang komplexer globaler Lieferketten ist enorm, insbesondere, wenn Lieferanten selbst nicht berichtspflichtig sind und keine strukturierten Nachhaltigkeitsdaten liefern. Gleichzeitig erfordert die doppelte Wesentlichkeitsanalyse fundiertes methodisches Know-how und klare interne Prozesse.

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, bestehende Systeme für Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten zu verknüpfen, da die ESRS eine enge Verbindung beider Bereiche einfordern. Die laufende Weiterentwicklung der Standards durch sektorspezifische Ergänzungen und politische Anpassungen, wie das EU-Omnibus-Paket, macht eine kontinuierliche Beobachtung und Anpassung der internen Compliance-Prozesse unerlässlich.

Weitere Informationen:

ESRS Nachhaltigkeitsberichterstattung

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