EU-Omnibus-Richtlinie
Ein neuer Ansatz der EU-Komission für Nachhaltigkeitsregelungen
Hintergrund der Omnibus-Richtlinie
Am 26.02.2025 stellte die Europäische Kommission eine umfassende Reform bestehender Nachhaltigkeitsgesetze im Rahmen der sogenannten Omnibus-Richtlinie vor. Ziel ist es, die bürokratische Belastung für Unternehmen deutlich zu reduzieren, indem Berichtspflichten vereinfacht und Regelungen besser aufeinander abgestimmt werden. Betroffen sind insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung.
Diese Gesetze gelten als zentrale Bestandteile des Green Deal, wurden jedoch von Unternehmen und einigen Mitgliedstaaten als zu komplex und kostenintensiv kritisiert. Die geplanten Änderungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen erhöhen, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
EU-Komissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte zudem weitere Pläne der Vereinfachung an.
“…We are presenting our first proposal for far-reaching simplification. EU companies will benefit from streamlined rules on sustainable finance reporting, sustainability due diligence and taxonomy. This will make life easier for our businesses while ensuring we stay firmly on course toward our decarbonisation goals. And more simplification is on the way.”
– Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Komission
(Quelle: Commission simplifies rules on sustainability and EU investments)
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet die Omnibus-Reform vor allem eine Reduktion von Berichtspflichten und eine höhere Rechtssicherheit. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Erhöhung von Schwellenwerten, wodurch viele mittelständische Unternehmen von der Berichtspflicht befreit würden. Zudem werden die Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf die größten Unternehmen fokussiert, während kleinere Firmen in der Lieferkette entlastet werden. Die Fristen für bestehende Berichtspflichten unter der CSRD sollen um zwei Jahre bis 2028 verlängert werden.
Weitere Änderungen umfassen die Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung sowie die Reduzierung der Berichtsvorlagen um 70 %. Komplexe Kriterien zur Umweltverträglichkeit (DNSH) sollen vereinfacht und das Hauptleistungsindikator-System für Banken (Green Asset Ratio) angepasst werden. Unternehmen erhalten zudem mehr Zeit zur Umsetzung neuer Vorschriften, während kleine Zulieferer von weniger Dokumentationsaufwand profitieren.
Kritiker warnen jedoch, dass eine Abschwächung der Sorgfaltspflichten zu einem Rückschritt im Umwelt- und Menschenrechtsschutz führen könnte.
Kontroversen und Reaktionen
Die Ankündigung der Omnibus-Richtlinie hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. Während Wirtschaftsverbände und einige Regierungen die geplanten Erleichterungen begrüßen, warnen NGOs und einige große Unternehmen vor einem potenziellen Rückschritt.
Insbesondere die Verzögerung der CSRD-Berichtspflichten bis 2028 und die Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSDDD stoßen auf Kritik. Einige Unternehmen, die bereits in Nachhaltigkeitsmaßnahmen investiert haben, sehen sich in ihrer langfristigen Planung verunsichert. Zudem besteht die Sorge, dass ein zu stark vereinfachtes Regelwerk langfristig das Vertrauen in die EU-Nachhaltigkeitsstandards schwächen könnte.
Nächste Schritte
Die legislative Umsetzung der Omnibus-Richtlinie liegt nun beim Europäischen Parlament und dem EU-Rat. Die Vorschläge müssen diskutiert und verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten können. Die EU-Kommission hat die Co-Gesetzgeber aufgefordert, die Vorschläge prioritär zu behandeln, um Unternehmen zeitnah Entlastung zu bieten.
Kritiker fordern hingegen eine ausführlichere Konsultation aller Stakeholder, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsziele nicht untergraben werden. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob die EU den richtigen Balanceakt zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit schafft.