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AMLR (Anti-Money Laundering Regulation)

AMLR
(Anti-Money
Laundering Regulation)

Die AMLR ist eine EU-Geldwäscheverordnung. Sie stärkt Risikobewertungen, harmonisiert Sorgfaltspflichten und verankert eine zentrale Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Zwei Geschäftsleute prüfen Geldscheine – Symbol für finanzielle Integrität und Kontrolle

Definition

Was regelt die AMLR?

AMLR steht für „Anti-Money Laundering Regulation“ (Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche). Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die im Rahmen des neuen EU-Geldwäschepakets verabschiedet wurde, um die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsregeln in der EU stärker zu harmonisieren und verbindlich zu gestalten.

Während bisherige EU-Vorschriften im Bereich der Geldwäsche insbesondere auf Richtlinien (AMLD = Anti-Money Laundering Directive) basierten, greift die AMLR künftig mit unmittelbarer Wirkung in allen Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung und schafft somit ein sogenanntes „Single Rulebook“ im Bereich der Geldwäscheprävention. 

Zeitlicher Rahmen

Ab wann gilt die AMLR?

  • Das EU-Geldwäschepaket inklusive AMLR wurde am 09. Juli 2024 beschlossen. 
  • Die AMLR wird ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar wirksam sein (für viele der Verpflichteten).  
  • Einige Bestimmungen, z. B. in Bezug auf Zugriffe auf Transparenzregister, gelten bereits früher. 
Geschäftsleute arbeiten mit Diagrammen und Laptop an Finanzanalysen und Reporting-Daten

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Motivation

Was sind die Ziele der AMLR?

Die Einführung der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR) verfolgt mehrere zentrale Ziele, die auf eine einheitlichere und wirksamere Geldwäscheprävention in der EU abzielen. 

Ein wesentlicher Aspekt ist die Reduzierung nationaler Unterschiede in der Umsetzung bisheriger Geldwäschevorschriften. Während die früheren Richtlinien (AMLD) von den Mitgliedstaaten individuell in nationales Recht übertragen wurden, schafft die AMLR nun einen EU-weit direkt geltenden Rechtsrahmen, der für mehr Kohärenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit sorgt.

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Darüber hinaus führt die Verordnung strengere und einheitlichere Pflichten ein, etwa im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten, die Identifizierung von Kunden und die Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter. Unternehmen müssen künftig noch präzisere interne Prozesse zur Prävention, Überwachung und Meldung verdächtiger Aktivitäten aufsetzen.  Zu diesen internen Prozessen gehören insbesondere strukturierte Risikoanalysen und kontinuierliche Prüfungen von Geschäftsbeziehungen. Systeme wie das Third-Party Risk Management sowie das automatisierte Sanctions Screening unterstützen Unternehmen dabei, Sorgfaltspflichten nach AMLR effizient und revisionssicher umzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Kreises der Verpflichteten. Neben den klassischen Finanzdienstleistern zählen künftig auch Krypto-Dienstleister, Händler von hochwertigen Gütern und weitere Berufsgruppen dazu. Zur besseren europäischen Koordination wird außerdem eine neue Aufsichtsinstanz geschaffen, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA). Diese Behörde soll als übergeordnete Stelle die Aufsicht über nationale Behörden bündeln, grenzüberschreitende Risiken analysieren und bei systemischen Verstößen direkt eingreifen können. 

Abgerundet wird der neue Regulierungsrahmen durch eine Verschärfung der Sanktionen, Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen, die sicherstellen sollen, dass Verstöße künftig EU-weit konsequent geahndet werden. Damit entsteht ein deutlich stringenteres und wirksameres System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Vergleich

AMLR vs AMLD

Aspekt
Rechtsinstrument

AMLD (Directive)
Richtlinie (muss von Mitgliedsstaaten in nationles Recht umgesetzt werden)

AMLR (Regulation)
Verordnung (direkt anwendbar, keine nationale Umsetzung)

Aspekt
Flexibilität / nationale Abweichungen

AMLD (Directive)
Mitgliedstaaten hatten Spielräume bei Umsetzung, was zu Divergenzen führte

AMLR (Regulation)
Ziel ist größtmögliche Harmonisierungswirkung mit geringerem Spielraum

Aspekt
Rolle / Funktion

AMLD (Directive)
Legt Rahmenvorgaben, Pflichten und Mechanismen, insbesondere auch in Strafrecht, Meldewesen etc.

AMLR (Regulation)
Präzisiert und operationalisiert viele Pflichten, setzt verbindliche Standards, regelt Aufsicht und Durchsetzung

Aspekt
Zeitpunkt / Neuheit

AMLD (Directive)
Bis dato existierende AMLD-Richtlinien (z. B. AMLD4, AMLD5, und neu AMLD6)

AMLR (Regulation)
Neu eingeführte Verordnung im AML-Paket (Regulierung mit Wirkung ab 2027)

Aspekt
Verhältnis zueinander

AMLD (Directive)
AMLD6 bleibt bestehen und legt Vorgaben für nationale Mechanismen, strafrechtliche Aspekte, Registerstrukturen etc.

AMLR (Regulation)
AMLR ergänzt das AMLD6, setzt verbindliche Vorschriften für Verpflichtete, konkretisiert Richtlinienvorgaben, legt Aufsicht und Meldeprozesse fest

Aspekt

AMLD (Directive)

AMLR (Regulation)

Rechtsinstrument

Richtlinie (muss von Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden)

Verordnung (direkt anwendbar, keine nationale Umsetzung)

Flexibilität / nationale Abweichungen

Mitgliedstaaten hatten Spielräume bei Umsetzung, was zu Divergenzen führte 

Ziel ist größtmögliche Harmonisierungswirkung mit geringerem Spielraum 

Rolle / Funktion

Legt Rahmenvorgaben, Pflichten und Mechanismen, insbesondere auch in Strafrecht, Meldewesen etc.

Präzisiert und operationalisiert viele Pflichten, setzt verbindliche Standards, regelt Aufsicht und Durchsetzung 

Zeitpunkt / Neuheit 

Bis dato existierende AMLD-Richtlinien (z. B. AMLD4, AMLD5, und neu AMLD6) 

Neu eingeführte Verordnung im AML-Paket (Regulierung mit Wirkung ab 2027) 

Verhältnis zueinander 

AMLD6 bleibt bestehen und legt Vorgaben für nationale Mechanismen, strafrechtliche Aspekte, Registerstrukturen etc.  

AMLR ergänzt das AMLD6, setzt verbindliche Vorschriften für Verpflichtete, konkretisiert Richtlinienvorgaben, legt Aufsicht und Meldeprozesse fest 

Symbolgrafik zur EU-Geldwäschebekämpfung – AML, Finanzaufsicht und Risikomanagement im Fokus

Die AMLD6 legt die nationalen Mechanismen und strafrechtlichen Vorgaben der EU-Mitgliedstaaten fest – etwa zum Aufbau von Registern und zur Strafverfolgung. 

Die AMLR konkretisiert diese Rahmenvorgaben und macht sie unmittelbar verbindlich. Sie definiert klare Pflichten für Unternehmen, z. B. zu Identifikationsverfahren, Schwellenwerten und Meldepflichten. 

Während die AMLD6 primär staatliche Strukturen betrifft, regelt die AMLR die praktische Umsetzung durch Verpflichtete. In Bereichen, in denen beide Regelwerke greifen, hat die AMLR Vorrang, da sie als Verordnung direkt gilt und keine nationale Umsetzung erfordert. 

Insofern kann man sagen: AMLD und AMLR sind komplementär, aber mit unterschiedlichem Fokus und rechtlichem Gewicht. Die AMLD legt Rahmen und Staatenpflichten, die AMLR setzt verbindliche Standards für Verpflichtete und Aufsicht.

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