Die CS3D rechtzeitig Umsetzen
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
März 2026
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) wurde von der EU verabschiedet!
Die CS3D ist Pflicht für alle EU-Staaten
Nach langem Ringen wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Dank der belgischen Ratspräsidentschaft wurde ein Kompromiss erzielt – Deutschland enthielt sich nach Drängen der FDP.
Das EU-Parlament stimmte den Regelungen am 24. April 2024 zu. Die finale Abstimmung im Europäischen Rat erfolgte einen Monat später. Die ursprüngliche Umsetzungsfrist wurde durch das EU Omnibus I-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) grundlegend verändert. Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 26. Juli 2028 Zeit, die CS3D in nationales Recht umzusetzen. Betroffene Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 26. Juli 2029 erfüllen. In Deutschland plant die Bundesregierung eine Ablösung des LkSG durch ein neues Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung.
Wie Sie mit unserer CS3D Software die Anforderungen an Ihr Unternehmen erfüllen, erfahren Sie hier:
Umfang der CS3D
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive gilt für Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs sowie Versicherungs- und regulierte Finanzunternehmen.
Durch das EU Omnibus I-Paket wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Die CS3D gilt nun ausschließlich für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettojahresumsatz von über 1,5 Mrd. Euro. Die ursprünglich geplanten stufenweisen Absenkungen der Schwellenwerte (auf 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeiter) wurden gestrichen. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt die Richtlinie, wenn der EU-Umsatz 1,5 Mrd. Euro übersteigt – ohne Mitarbeiterzahl-Schwelle.
Hinweis für betroffene Unternehmen: Auch wer durch die erhöhten Schwellenwerte formal aus dem CS3D-Anwendungsbereich herausfällt, bleibt häufig über Lieferketten-Anfragen von in-scope-Unternehmen (Tier-1-Lieferanten-Pflicht) indirekt betroffen.
Hier sind die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst:
Geltungsbereiche der Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Die CS3D definiert eine „Aktivitätskette“, die über direkte Lieferanten hinausgeht und grundsätzlich auch indirekte Lieferanten, Tochtergesellschaften sowie vor- und nachgelagerte Prozesse umfasst.
Wichtige Änderung durch Omnibus I: Der risikobasierte Ansatz wurde konkretisiert und der Prüfumfang entlastet. Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, jeden Lieferanten und jedes Risiko gleichwertig zu erfassen. Stattdessen gilt ein zweistufiges Vorgehen:
Stufe 1 – Scoping: Auf Basis verfügbarer Informationen werden allgemeine Bereiche der Aktivitätskette identifiziert, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind.
Stufe 2 – Vertiefte Prüfung: Nur in den identifizierten Risikobereichen erfolgt eine eingehende Analyse. Sind Risiken bei direkten und indirekten Geschäftspartnern gleichwertig, darf die Prüfung auf direkte Geschäftspartner (Tier 1) priorisiert werden.
Unternehmen müssen keine übermäßigen Informationsanfragen an nicht-pflichtige Unternehmen in ihrer Lieferkette stellen.
Implementierung des neuen CSDDD-Moduls
in das Lieferketten Compliance System
Compliance Solutions stellt eine vollständig risikobasierte und workflowgetriebene Lösung für die Einhaltung von Richtlinien in Lieferketten bereit. Die Plattform umfasst:
- Die automatisierte, KI-gestützte Risikobewertung liefert genaue Daten und erleichtert so die Entscheidungsfindung.
- Umfassendes Screening zu Themen rund um Lieferketten und Korruptionsrisiken, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.
- Das Modul „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) lässt sich nahtlos in bestehende Workflows integrieren, um die Einhaltung der neuen Standards wirksam zu unterstützen. Die dynamischen Systeme von Compliance Solutions sind flexibel anpassbar und bieten jedem Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung, um konform mit der CS3D-Richtlinie zu bleiben und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.
Sorgfaltspflichten des CS3D
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D verpflichtet Unternehmen dazu, einige Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensrichtlinien zu integrieren. Die ursprüngliche Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines unternehmensweiten Klimatransitionsplans nach CS3D wurde vollständig gestrichen. Die allgemeine Pflicht zur Erkennung und Minderung schädlicher Umwelteinflüsse entlang der Aktivitätskette bleibt bestehen. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen einen Transitionsplan weiterhin offenlegen, sofern sie einen haben. Ebenso wird die sorgfältige Beachtung der Menschenrechte gefordert, mit dem Ziel, jegliche Verstöße zu stoppen. Unternehmen sollen ihre Maßnahmen evaluieren und in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Anlaufstellen stehen. Es wird erwartet, dass Unternehmen geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen und regelmäßige Überprüfungen durchführen, um die Einhaltung der CS3D sicherzustellen – diese Überprüfungen sollen mindestens jährlich stattfinden. Die Erkenntnisse dieser Prüfungen sollen in einem Bericht zusammengefasst und der Öffentlichkeit bereitgestellt werden, um sie über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu informieren.
Darüber hinaus sollen Einzelpersonen, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen durch ein Beschwerdeverfahren die Möglichkeit erhalten, Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zu melden und in Dialog mit den Unternehmen zu treten.
Strafen bei Nichteinhaltung
Verwaltungsbußgelder: Omnibus I begrenzt Bußgelder auf maximal 3 % des weltweiten Nettojahresumsatzes des Unternehmens (ursprünglich war ein Mindestmaximum von 5 % vorgesehen). Die EU-Kommission wird Leitlinien zur Berechnung der Bußgelder veröffentlichen.
Zivilrechtliche Haftung: Das ursprünglich vorgesehene EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsregime, einschließlich der Klagemöglichkeit durch Gewerkschaften und NGOs im Namen Betroffener, wurde vollständig gestrichen. Zivilrechtliche Ansprüche richten sich künftig ausschließlich nach dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates. Dies schafft keine einheitlichen Standards und kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen zu Rechtsunsicherheit führen.
Priorisierungsentscheidungen: Unternehmen, die nachweisbar eine risikobasierte Priorisierung vornehmen, dürfen nicht allein deshalb sanktioniert werden, weil ein weniger schwerwiegender negativer Einfluss nicht adressiert wurde.
Fazit
Das EU Omnibus I-Paket hat den Anwendungsbereich der CSDDD erheblich verkleinert. Die verbleibenden Pflichten wurden jedoch nicht abgeschafft, sondern präzisiert. Für betroffene Unternehmen bleibt der Handlungsdruck hoch: Die Anforderungen an risikobasiertes Vorgehen, Dokumentation und Audit-Trail sind gestiegen, auch wenn der formale Anwendungsbeginn auf Juli 2029 verschoben wurde.
Frühzeitige Vorbereitung zahlt sich nicht nur zur Fristerfüllung aus, sondern weil ein funktionierendes CSDDD-System gleichzeitig Ihr Business-Partner-Screening, Ihre ESG-Risikoanalyse und Ihr Lieferketten-Reporting konsolidiert.
Wie unser CSDDD Compliance System Sie dabei unterstützt, den risikobasierten Ansatz strukturiert umzusetzen – von der Scoping-Analyse bis zum revisionssicheren Audit-Trail – erfahren Sie hier.
Dezember 2023
CS3D & CSRD: Einigung bis Jahresende 2023
Herausforderungen und Chancen der CS3D für Unternehmen
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) steht vor der Tür!
Die Trilog-Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament (EP), dem Europäischen Rat und der Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D haben ihren Abschluss gefunden. Daraus resultierten sehr interessanten Einigungen, die für Unternehmen sowohl herausfordernd als auch chancenreich sein werden. Es ist jedoch hervorzuheben, dass diese Einigung noch vor der endgültigen Überarbeitung des Richtlinientextes und der Genehmigung des Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D durch das Parlament und den Rat steht.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte der vorläufigen CS3D Vereinbarung genannt
- Umfang der Anwendung: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D wird für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro gelten. Darüber hinaus werden Nicht-EU-Unternehmen der Richtlinie unterliegen, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erzielen.
- Ausnahmeregelung für den Finanzsektor: Gegenwärtig ist der Finanzsektor von den Bestimmungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D ausgenommen. Diese Ausnahme wird jedoch in Zukunft überprüft werden.
- Übergangsplan: Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D fallen, müssen einen Übergangsplan aufstellen. Mit diesem Plan soll sichergestellt werden, dass das Geschäftsmodell und die Strategie eines Unternehmens mit den Zielen einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen. Das Erreichen der Klimaneutralität ist ein weiteres wichtiges Ziel
In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt der Fokus auf der Präzisierung der Berichtsanforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards, die verbindlich für alle Unternehmen unter der CSRD sind, enthalten implizite Handlungspflichten sowie Corporate Governance-Vorgaben. Beispiele hierfür sind:
- Angabe von Klimaschutzplänen, Wasser- und Meeresressourcen-Managementstrategien und Biodiversitätszielen, sofern diese für das Unternehmen relevant sind. Dies erfordert die aktive Beteiligung der Unternehmensgremien.
- Offenlegung der für nachhaltigkeitsbezogene Aufgaben zuständigen Personen in Vorstand und Aufsichtsrat, was die Bedeutung von Nachhaltigkeitskompetenz in diesen Gremien betont.
Insgesamt gehen Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D und Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD über die bloße Regulierung von Lieferketten und Berichterstattung hinaus.
Da die Richtlinie immer näher an den Abschluss und die Verabschiedung heranrückt, wird es für die betroffenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und sich an die sich stets weiterentwickelnde Regulierungslandschaft anzupassen. Bleiben Sie dran für weitere Updates zu dieser wichtigen Initiative.