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cs3d wurde verabschiedet

Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D wurde von der EU ver­abschiedet!

Mit qualifizierter Mehrheit nahmen die EU-Staaten die CS3D am 14.03.24 an. Dies jedoch in einer abgeschwächten Form.

Nach langem Ringen wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D nun von den Mitgliedstaaten der EU verabschiedet.

Ursprünglich sollte es schon am 09.02.24 zu einer Entscheidung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D kommen, doch Bedenken verschiedener Mitgliedsstaaten sorgten dafür, dass der Termin noch einmal durch die Ratspräsidentschaft verschoben wurde, um ein mögliches Scheitern dieser Regulierung zu vermeiden.

Auch Deutschland gehörte zu den Kritikern des Entwurfs, aber durch Kompromissbemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft konnte eine abgeschwächte Form der Regulierung genug Stimmen in der EU gewinnen, wodurch die CS3D nun offiziell verabschiedet wurde. Nach Drängen der FDP enthielt sich Deutschland bei dieser Wahl.

Das EU-Parlament hat am 24. April 2024 ebenfalls den neuen Regelungen zugestimmt. Die finale Abstimmung durch den Europäischen Rat steht im Mai/Juni 2024 an. Danach soll der Text offiziell ins Amtsblatt der EU eingetragen werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nach Inkrafttreten der Regulierung zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland würde es dafür zu einer Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) kommen.

Umfang der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D

Für wen gilt die CS3D? Wie bei Deutschlands LkSG wird auch die neue Richtlinie auf Aktiengesellschaften, GmbHs sowie auf Kommanditgesellschaften auf Aktien Anwendung finden. Die CS3D weitet jedoch den Anwendungsbereich aus, indem er zusätzlich Versicherungsunternehmen und regulierte Finanzunternehmen in den Geltungsbereich der Regulierung einbezieht.
Zunächst gilt die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D nur für Unternehmen mit 1,5 Milliarden Euro Umsatz und 5.000 oder mehr Mitarbeitern. Über längere Zeit soll aber diese Hemmschwelle immer weiter sinken. So soll 4 Jahre nach Inkrafttreten die Grenze bei 3.000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz liegen und nach 5 Jahren schon bei 1.000 Mitarbeitern mit 450 Millionen Euro Umsatz.

Falls Sie Fragen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive haben, steht Ihnen Compliance Solutions gerne mit ihrer langjährigen Expertise zur Seite.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive
ESG AI, Adverse Media

Geltungsbereiche der Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Anders als beim LKsG greift die CS3D nicht nur auf direkte Lieferanten, sondern umfasst auch sämtliche Geschäftspartner, die in die Wertschöpfungskette des Unternehmens eingebunden sind – dies betrifft sowohl die Vorproduktion als auch nachgelagerte Prozesse, die mit der Herstellung von Produkten oder der Bereitstellung von Dienstleistungen des Unternehmens in Verbindung stehen. Diese weitreichende Wertschöpfungskette wird als „Aktivitätskette“ definiert. Sie schließt nicht allein die unmittelbare Geschäftstätigkeit des Unternehmens ein, sondern erstreckt sich auch auf:

  • Direkte Lieferanten
  • Indirekte Lieferanten
  • Tochtergesellschaften
  • Gewinnung von Rohstoffen
  • Transport
  • Lagerung des Produkts
  • Nutzung des Produkts
  • Entsorgung des Produkts

Sorgfaltspflichten des CS3D

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D verpflichtet Unternehmen dazu, einige Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensrichtlinien zu integrieren. Da diese Regulierung auch Bezug auf das Pariser Klimaabkommen nimmt, sind Unternehmen gefordert, schädliche Umwelteinflüsse entlang ihrer Aktivitäten zu erkennen und zu beseitigen. Ebenso wird die sorgfältige Beachtung von Menschenrechten gefordert, mit dem Ziel, jegliche Verstöße zu stoppen. Unternehmen sollen ihre Maßnahmen evaluieren und in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Anlaufstellen stehen. Es wird erwartet, dass Unternehmen Abhilfemaßnahmen ergreifen und regelmäßige Überprüfungen durchführen, um die Einhaltung des CS3D sicherzustellen – diese Überprüfungen sollen mindestens jährlich stattfinden. Die Erkenntnisse dieser Prüfungen sollen in einem Bericht zusammengefasst und der Öffentlichkeit bereitgestellt werden, um sie über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu informieren.

Darüber hinaus sollen Einzelpersonen, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen durch ein Beschwerdeverfahren die Möglichkeit erhalten, Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zu melden und in Dialog mit den Unternehmen zu treten.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Regelung sieht zivilrechtliche Haftung und umsatzbezogene Geldbußen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten ausdrücklich vor. Jedoch muss das genaue Ausmaß dieser Strafe von den nationalen Behörden jedes Mitgliedstaates einzeln festgelegt werden, da das eine Frage des nationalen Rechts eines jeden Landes ist. Es ist abzusehen, dass das ein großes Thema bei der Nationalen Umsetzung des CS3D sein wird.

Fazit

Es ist ratsam, dass sich alle betroffenen Unternehmen umgehend darüber informieren, wie die neuen Standards nahtlos in ihre Unternehmensstrukturen eingebettet werden können. Eine zügige Umsetzung dieser Vorgaben in die bestehenden Systeme garantiert den Unternehmen einen sicheren Hafen vor möglichen Sanktionen und dem Risiko einer Rufschädigung.

CS3D, CSDDD, Corporate Sustainability Due Diligence Directive

CS3D und CSRD: Einigung bis Jahresende 2023

Herausforderungen und Chancen der CS3D für Unternehmen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) steht vor der Tür!

Die Trilog-Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament (EP), dem Europäischen Rat und der Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D haben ihren Abschluss gefunden. Daraus resultierten sehr interessanten Einigungen, die für Unternehmen sowohl herausfordernd als auch chancenreich sein werden. Es ist jedoch hervorzuheben, dass diese Einigung noch vor der endgültigen Überarbeitung des Richtlinientextes und der Genehmigung des Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D durch das Parlament und den Rat steht.

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte der vorläufigen CS3D Vereinbarung genannt

    1. Umfang der Anwendung:
      Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D wird für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro gelten. Darüber hinaus werden Nicht-EU-Unternehmen der Richtlinie unterliegen, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erzielen.

 

    1. Ausnahmeregelung für den Finanzsektor:
      Gegenwärtig ist der Finanzsektor von den Bestimmungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D ausgenommen. Diese Ausnahme wird jedoch in Zukunft überprüft werden.

 

    1. Übergangsplan:
      Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D fallen, müssen einen Übergangsplan aufstellen. Mit diesem Plan soll sichergestellt werden, dass das Geschäftsmodell und die Strategie eines Unternehmens mit den Zielen einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen. Das Erreichen der Klimaneutralität ist ein weiteres wichtiges Ziel

 

In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt der Fokus auf der Präzisierung der Berichtsanforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards, die verbindlich für alle Unternehmen unter der CSRD sind, enthalten implizite Handlungspflichten sowie Corporate Governance-Vorgaben. Beispiele hierfür sind:

  • Angabe von Klimaschutzplänen, Wasser- und Meeresressourcen-Managementstrategien und Biodiversitätszielen, sofern diese für das Unternehmen relevant sind. Dies erfordert die aktive Beteiligung der Unternehmensgremien.

  • Offenlegung der für nachhaltigkeitsbezogene Aufgaben zuständigen Personen in Vorstand und Aufsichtsrat, was die Bedeutung von Nachhaltigkeitskompetenz in diesen Gremien betont.

Insgesamt gehen Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D und  Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD über die bloße Regulierung von Lieferketten und Berichterstattung hinaus.

Da die Richtlinie immer näher an den Abschluss und die Verabschiedung heranrückt, wird es für die betroffenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und sich an die sich stets weiterentwickelnde Regulierungslandschaft anzupassen. Bleiben Sie dran für weitere Updates zu dieser wichtigen Initiative.