Die CS3D wurde verabschiedet!
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
März 2024
Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D wurde von der EU verabschiedet!
Mit qualifizierter Mehrheit nahmen die EU-Staaten die CS3D am 14.03.24 an.
Nach langem Ringen wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Dank der belgischen Ratspräsidentschaft wurde ein Kompromiss gefunden, wobei Deutschland sich nach Drängen der FDP enthielt.
Das EU-Parlament stimmte den Regelungen am 24. April 2024 zu. Die finale Abstimmung im Europäischen Rat erfolgte einen Monat später. Alle Mitgliedsstaaten haben somit ab Mai 2024 insgesamt zwei Jahre Zeit, die Regelung in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland beinhaltet dies die Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Wie Sie mit unserem CSDDD-Modul die Anforderungen an Ihr Unternehmen erfüllen, erfahren Sie hier:
Umfang der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D
Die CS3D gilt für Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie Versicherungs- und regulierte Finanzunternehmen. Zunächst betrifft sie Unternehmen mit 1,5 Mrd. Euro Umsatz und 5.000+ Mitarbeitern. Nach 4 Jahren sinkt die Schwelle auf 3.000 Mitarbeiter und 900 Mio. Euro Umsatz, nach 5 Jahren auf 1.000 Mitarbeiter und 450 Mio. Euro Umsatz.
Hier sind die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst:
Geltungsbereiche der Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Anders als beim LkSG umfasst die CS3D nicht nur direkte Lieferanten, sondern auch sämtliche Geschäftspartner, die in die Wertschöpfungskette des Unternehmens eingebunden sind. Sowohl die Vorproduktion als auch nachgelagerte Prozesse, die mit der Herstellung von Produkten oder der Bereitstellung von Dienstleistungen des Unternehmens in Verbindung stehen, sind darin enthalten. Diese weitreichende Wertschöpfungskette wird als „Aktivitätskette“ definiert. Sie schließt nicht allein die unmittelbare Geschäftstätigkeit des Unternehmens ein, sondern erstreckt sich auch auf:
- Direkte Lieferanten
- Indirekte Lieferanten
- Tochtergesellschaften
- Gewinnung von Rohstoffen
- Transport
- Lagerung
- Nutzung
- Entsorgung
Implementierung des neuen CSDDD-Moduls
in das Lieferketten Compliance System
Compliance Solutions stellt eine vollständig risikobasierte und workflowgetriebene Lösung für die Einhaltung von Richtlinien in Lieferketten bereit. Die Plattform umfasst:
- Die automatisierte, KI-gestützte Risikobewertung liefert genaue Daten und erleichtert dadurch die Entscheidungsfindung.
- Umfassendes Screening zu Themen rund um Lieferketten und Korruptionsrisiken, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.
- Das Modul „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) lässt sich nahtlos in bestehende Workflows integrieren, um die Durchsetzung der neuen Standards sicherzustellen. Die dynamischen Systeme von Compliance Solutions sind flexibel anpassbar und bieten jedem Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung, um konform mit der CS3D-Richtlinie zu bleiben und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.
Lieferketten Compliance System
Sorgfaltspflichten des CS3D
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D verpflichtet Unternehmen dazu, einige Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensrichtlinien zu integrieren. Da diese Regulierung auch Bezug auf das Pariser Klimaabkommen nimmt, sind Unternehmen gefordert, schädliche Umwelteinflüsse entlang ihrer Aktivitäten zu erkennen und zu beseitigen. Ebenso wird die sorgfältige Beachtung von Menschenrechten gefordert, mit dem Ziel, jegliche Verstöße zu stoppen. Unternehmen sollen ihre Maßnahmen evaluieren und in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Anlaufstellen stehen. Es wird erwartet, dass Unternehmen Abhilfemaßnahmen ergreifen und regelmäßige Überprüfungen durchführen, um die Einhaltung des CS3D sicherzustellen – diese Überprüfungen sollen mindestens jährlich stattfinden. Die Erkenntnisse dieser Prüfungen sollen in einem Bericht zusammengefasst und der Öffentlichkeit bereitgestellt werden, um sie über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu informieren.
Darüber hinaus sollen Einzelpersonen, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen durch ein Beschwerdeverfahren die Möglichkeit erhalten, Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zu melden und in Dialog mit den Unternehmen zu treten.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Regelung sieht zivilrechtliche Haftung und umsatzbezogene Geldbußen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten ausdrücklich vor. Jedoch muss das genaue Ausmaß dieser Strafe von den nationalen Behörden jedes Mitgliedstaates einzeln festgelegt werden, da das eine Frage des nationalen Rechts eines jeden Landes ist. Es ist abzusehen, dass das ein großes Thema bei der Nationalen Umsetzung des CS3D sein wird.
Fazit
Es ist ratsam, dass sich alle betroffenen Unternehmen umgehend darüber informieren, wie die neuen Standards nahtlos in ihre Unternehmensstrukturen eingebettet werden können. Eine zügige Umsetzung dieser Vorgaben in die bestehenden Systeme garantiert den Unternehmen einen sicheren Hafen vor möglichen Sanktionen und dem Risiko einer Rufschädigung.
Dezember 2023
CS3D & CSRD: Einigung bis Jahresende 2023
Herausforderungen und Chancen der CS3D für Unternehmen
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) steht vor der Tür!
Die Trilog-Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament (EP), dem Europäischen Rat und der Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D haben ihren Abschluss gefunden. Daraus resultierten sehr interessanten Einigungen, die für Unternehmen sowohl herausfordernd als auch chancenreich sein werden. Es ist jedoch hervorzuheben, dass diese Einigung noch vor der endgültigen Überarbeitung des Richtlinientextes und der Genehmigung des Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D durch das Parlament und den Rat steht.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte der vorläufigen CS3D Vereinbarung genannt
- Umfang der Anwendung: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D wird für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro gelten. Darüber hinaus werden Nicht-EU-Unternehmen der Richtlinie unterliegen, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erzielen.
- Ausnahmeregelung für den Finanzsektor: Gegenwärtig ist der Finanzsektor von den Bestimmungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D ausgenommen. Diese Ausnahme wird jedoch in Zukunft überprüft werden.
- Übergangsplan: Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D fallen, müssen einen Übergangsplan aufstellen. Mit diesem Plan soll sichergestellt werden, dass das Geschäftsmodell und die Strategie eines Unternehmens mit den Zielen einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen. Das Erreichen der Klimaneutralität ist ein weiteres wichtiges Ziel
In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt der Fokus auf der Präzisierung der Berichtsanforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards, die verbindlich für alle Unternehmen unter der CSRD sind, enthalten implizite Handlungspflichten sowie Corporate Governance-Vorgaben. Beispiele hierfür sind:
- Angabe von Klimaschutzplänen, Wasser- und Meeresressourcen-Managementstrategien und Biodiversitätszielen, sofern diese für das Unternehmen relevant sind. Dies erfordert die aktive Beteiligung der Unternehmensgremien.
- Offenlegung der für nachhaltigkeitsbezogene Aufgaben zuständigen Personen in Vorstand und Aufsichtsrat, was die Bedeutung von Nachhaltigkeitskompetenz in diesen Gremien betont.
Insgesamt gehen Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D und Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD über die bloße Regulierung von Lieferketten und Berichterstattung hinaus.
Da die Richtlinie immer näher an den Abschluss und die Verabschiedung heranrückt, wird es für die betroffenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und sich an die sich stets weiterentwickelnde Regulierungslandschaft anzupassen. Bleiben Sie dran für weitere Updates zu dieser wichtigen Initiative.