Deutschland setzt
EU-KI-Verordnung um
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 grünes Licht für das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) gegeben. Mit dem Gesetz werden die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung, dem EU AI-Act, vom August 2024 in deutsches Recht überführt und die nationalen Aufsichtsstrukturen für künstliche Intelligenz festgelegt. Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger betonte dabei, dass bewusst auf bestehende Strukturen und bewährte Ansprechpartner gesetzt wird. Die Bundesnetzagentur handelt zukünftig als zentrale Koordinierungsstelle.
Hybrider Ansatz nutzt bestehende Behördenstrukturen
Bei der Ausarbeitung des Gesetzes flossen mehr als 1.000 Änderungsvorschläge ein. Das Ergebnis ist ein hybrider Ansatz, der Doppelstrukturen vermeiden und auf Bewährtes setzen soll. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei die zentrale Rolle als Koordinierungs- und Kompetenzzentrum und bündelt die KI-Expertise, die sie anderen Behörden bei Bedarf zur Verfügung stellt.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eins: Sie behalten ihre gewohnten behördlichen Ansprechpartner. Die bereits existierenden Marktüberwachungsbehörden bleiben in Bereichen der Produktregulierung zuständig und decken künftig auch die Anforderungen der KI-Verordnung mit ab. Dieses „One-Stop-Shop-Prinzip“ soll Bürokratie reduzieren und für klare Verhältnisse sorgen.
Starker Fokus auf Innovationsförderung
Das Gesetz geht über reine Überwachung hinaus und gibt der Bundesnetzagentur einen dezidierten innovationspolitischen Auftrag mit auf den Weg. Konkret wird ein KI-Service Desk als niedrigschwellige Anlaufstelle eingerichtet – besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, die oft nicht über große Rechtsabteilungen verfügen.
Besonders interessant: Ein Reallabor soll entstehen, in dem innovative KI-Anwendungen in einem rechtssicheren Rahmen erprobt werden können. Ergänzt wird das Angebot durch zielgruppenspezifische Vernetzungs-, Unterstützungs- und Schulungsangebote. Parallel dringt das Bundesdigitalministerium in Brüssel auf weitere Erleichterungen, etwa Fristverlängerungen oder den Abbau bürokratischer Hürden.
Klarstellungen zur Medienaufsicht
Im Gesetzestext sind zudem grundlegende Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht und zur Zuständigkeit der Länder enthalten. Das ist besonders bei Transparenzpflichten relevant, etwa wenn es um die Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten geht.
Verspäteter Start nach Regierungsneubildung
Die ursprünglich von der EU für den 2. August 2025 vorgesehene Frist zur Festlegung der zuständigen Behörden konnte Deutschland wegen der Regierungsneubildung nicht einhalten. Ab dem 2. August 2026 gelten die Regelungen der KI-Verordnung dann unmittelbar. Der Gesetzentwurf geht nun an Bundesrat und Bundestag zur weiteren Beratung und Verabschiedung.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung ergibt sich konkreter Handlungsbedarf für Compliance-Verantwortliche.
- KI-Systeme inventarisieren: Alle eingesetzten KI-Anwendungen systematisch erfassen und notieren
- Risikoklassifizierung durchführen: Jedes System gemäß den Vorgaben der KI-Verordnung einer Risikoklasse zuordnen
- Compliance-Strukturen aufbauen: Prozesse für Dokumentation, Risikomanagement, Transparenz und kontinuierliche Überwachung etablieren
- Mitarbeitende schulen: Seit Februar 2025 besteht eine Schulungspflicht für den Umgang mit KI-Systemen
- Fristen im Blick behalten: Bis August 2026 müssen die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig erfüllt sein
Bis August 2026 haben Unternehmen die Chance, sich frühzeitig als vertrauenswürdiger KI-Anwender zu positionieren und damit einen Wettbewerbsvorteil aufzubauen. Wer jetzt strukturiert vorgeht, kann KI nicht nur rechtskonform, sondern auch strategisch gewinnbringend einsetzen.
Strukturierte Umsetzung mit Software-Unterstützung
Mit unserer AI Compliance Solution unterstützen wir Unternehmen bei der strukturierten Umsetzung der KI-Verordnung, von der Risikoklassifizierung und Dokumentation bis zum laufenden Monitoring. Die Lösung ermöglicht es, alle eingesetzten KI-Systeme zentral zu verwalten, Compliance-Anforderungen nachzugehen und Auditprozesse zu automatisieren.
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