Bundeskabinett entschärft Lieferkettengesetz
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Damit sollen deutsche Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. Künftig entfällt die Berichtspflicht und Sanktionen greifen nur noch bei schweren Verstößen. Die Menschenrechts- und Umweltstandards bleiben jedoch formal bestehen.
Hintergrund
Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten zu übernehmen.
Auf europäischer Ebene trat am 25. Juli 2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in Kraft. Sie erweitert die Sorgfaltspflichten und geht in Teilen über die deutschen Vorgaben hinaus. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht läuft bis zum 26. Juli 2027.
Mittelfristig plant die Bundesregierung, das deutsche LkSG durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung zu ersetzen, das die CSDDD in deutsches Recht überführt.
Berichtspflichten entfallen – Sanktionen nur bei schweren Verstößen
Der Kabinettsentwurf bringt zentrale Änderungen:
- Abschaffung der Berichtspflicht: Unternehmen müssen künftig keine jährlichen Berichte über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten mehr veröffentlichen.
- Sanktionen eingeschränkt: Bußgelder werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt.
- Standards bleiben bestehen: Menschenrechts- und Umweltanforderungen gelten weiterhin, darunter Schutz vor Kinderarbeit, Recht auf faire Löhne und Maßnahmen zum Umweltschutz.
Ziel ist die Entlastung der Wirtschaft und die Vermeidung von doppelten Berichtspflichten, da die künftige EU-Richtlinie ohnehin umfassendere Vorgaben macht.
Lockerungen auf europäischer Ebene in Sicht
Auch auf EU-Ebene wird über Anpassungen der CSDDD verhandelt. Die EU-Kommission hat im Februar 2025 vorgeschlagen:
- ein späteres Inkrafttreten
- eine Beschränkung auf etwa ein Fünftel der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen
- deutlich reduzierte Informationspflichten
Damit könnte die EU-Gesetzgebung stärker an den deutschen Ansatz der Bürokratieentlastung angeglichen werden.
Die Reaktionen sind gespalten. Arbeitgeberverbände sehen die Belastung weiterhin als hoch und kritisieren, dass das Gesetz nicht vollständig abgeschafft wird. Die Grünen hingegen werfen der schwarz-roten Koalition eine Verwässerung der Regeln vor.
Ausblick: Übergang bis 2027
Das LkSG gilt in geänderter Form bis spätestens 2027. Danach wird es durch ein neues Gesetz ersetzt, das die CSDDD in deutsches Recht überführt. Bis dahin soll die deutsche Wirtschaft entlastet werden, zugleich muss aber der menschenrechtliche Kernschutz gewahrt bleiben.
In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob Deutschland und die EU ein Gleichgewicht zwischen Bürokratieabbau und verlässlichem Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten finden.
Ob LkSG oder CSDDD: Mit unseren Compliance Lösungen können Unternehmen gesetzliche Vorgaben leicht und effektiv umsetzen. An etwaige Gesetzesänderungen passt sich unsere Software flexibel an.