In unserem Whitepaper fassen wir für Sie die relevanten Informationen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusammen. Wir stellen Ihnen vor, wie Sie das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ mit einem IT-gestützten Compliance System umsetzen können und wie Sie ein wirksames und wirtschaftliches Supplier-Management in Ihrem Unternehmen aufbauen.
Mit dem Lieferketten Compliance System bietet Compliance Solutions eine integrierte IT-Lösung zur rechtskonformen Umsetzung der komplexen Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Das System lässt sich innerhalb kürzester Zeit in Ihrem Unternehmen implementieren und über Schnittstellen in Ihre bestehende Unternehmensprozesse integrieren.
Mit dem Lieferketten Compliance System bietet Compliance Solutions eine integrierte IT-Lösung zur rechtskonformen Umsetzung der komplexen Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Das System lässt sich innerhalb kürzester Zeit in Ihrem Unternehmen implementieren und über Schnittstellen in Ihre bestehende Unternehmensprozesse integrieren.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert nachfolgend aufgeführte Maßnahmen, die mit dem Lieferketten Compliance System von Compliance Solutions vollumfänglich abgedeckt werden.
Risikomanagement
Risikoanalyse
Beschwerdeverfahren
Präventions- &
Abhilfemaßnahmen
Dokumentation &
Berichterstattung
Risikomanagement
Risikoanalyse
Beschwerdeverfahren
Präventions- & Abhilfemaßnahmen
Dokumentation & Berichterstattung
Wir beraten Sie gerne zu unserem Lieferketten Compliance System. Rufen Sie uns an +49 711 217 232 92, schreiben Sie uns eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Am 11. Juni 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom deutschen Bundestag verabschiedet:
Im Zentrum des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht der weitreichende Schutz von Menschenrechten in der globalen Wirtschaft einem Themenspektrum, das sich unter dem Begriff Social Compliance zusammenfassen lässt.
Im Zuge der weltweiten Lieferketten besteht die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Diskriminierung, Ausbeutung oder fehlende Arbeitsrechte. Ein weiterer Aspekt ist die Umweltzerstörung durch illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß sowie Wasser- und Luftverschmutzung.
Durch das Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen.
Gleichzeitig sollen auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen behoben werden, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement im Sinne des Lieferkettengesetztes investieren.
Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) stellt der Gesetzgeber konkrete Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Es beinhaltet, dass Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre damit verbundenen Aktivitäten Bericht erstatten müssen.
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
Die Anforderungen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Erfolgen klare Hinweise auf Verstöße, müssen die Unternehmen tätig werden.
Die Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als externe Behörde überprüft und kontrolliert. Bei Versäumnissen oder Verstößen kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.
Am 11. Juni 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) vom deutschen Bundestag verabschiedet:
Im Zentrum des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) steht der weitreichende Schutz von Menschenrechten in der globalen Wirtschaft – einem Themenspektrum, das sich unter dem Begriff Social Compliance zusammenfassen lässt. Im Zuge der weltweiten Lieferketten besteht die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Diskriminierung, Ausbeutung oder fehlende Arbeitsrechte. Ein weiterer Aspekt ist die Umweltzerstörung durch illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß sowie Wasser- und Luftverschmutzung.
Durch das Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen. Gleichzeitig werden auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen behoben, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement im Sinne des Lieferkettengesetztes investieren.
Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) gibt es erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und damit Rechtssicherheit. Es beinhaltet, dass Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre damit verbundenen Aktivitäten Bericht erstatten müssen.
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Erfolgen klare Hinweise auf Verstöße, müssen die Unternehmen tätig werden.
Die Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als externe Behörde überprüft und kontrolliert. Bei Versäumnissen oder Verstößen kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen, aber nun auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
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