DIE CORPORATE SUSTAINABILITY DUE DILIGENCE DIRECTIVE
Ein Meilenstein für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit in der EU
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie oder auch CSDDD, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Due Diligence-Prozesse, um auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in Unternehmen zu reagieren und die Verantwortung für Mensch und Umwelt zu stärken. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt zu harmonisieren.
Trotz ähnlicher Ziele zur Förderung von Nachhaltigkeit und zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in globalen Lieferketten unterscheiden sich die CSDDD und das LKSG in ihrer geografischen Reichweite, rechtlichen Verankerung und den spezifischen Anforderungen an Unternehmen.
EINFACHE EINHALTUNG DER CSDDD
Kernelemente des CSDDD-Moduls
Das CSDDD-Modul von Compliance Solutions kann als Erweiterung des LkSG-Systems in Ihr System implementiert werden und bietet eine strukturierte Herangehensweise zur Einhaltung der Vorschriften und zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit in Unternehmen. Durch die Implementierung eines solchen Systems kann Ihr Unternehmen folgende Vorteile erzielen:
Einfache Umsetzung
der EU CSDDD
Rechtssichere Erfüllung
aller Anforderungen
Schnelle Implementierung der LkSG-Software
KI-gestützt,
automatisiert & ressourcenschonend
Risikomanagement
& Risikoanalyse
Einfache Umsetzung der EU CSDDD
Rechtssichere Erfüllung aller Anforderungen
Schnelle Implementierung der LkSG-Software
KI-gestützt, automatisiert & ressourcen-schonend
Risikomanagement & Risikoanalyse
DER NEUE WORKFLOW DES LIEFERKETTEN COMPLIANCE SYSTEMS
Implementierung des neuen CSDDD-Moduls in das Lieferketten Compliance System
Compliance Solutions bietet eine workflowgetriebene, vollständig risikobasierte Lösung für Lieferketten Compliance. Diese umfasst:
- Eine automatisierte, KI-unterstützte Risikoberechnung, die präzise Daten liefert
- Ein umfassendes Screening zu lieferketten- und korruptionsrelevanten Themen
Das Corporate Sustainability Due Diligence Directive Modul (CSDDD-System) wird nahtlos in den bereits bestehenden Workflow eingearbeitet, um eine sorgfältige Durchsetzung dieser neuen Standards zu gewährleisten. Möglich wird dies durch die dynamischen Systeme von Compliance Solutions, die für jeden Bedarf individuell angepasst werden können. Mit der Lieferketten Compliance Software von Compliance Solutions ist es für jeden Kunden möglich, sicher und konform mit der CS3D zu bleiben.
Was zu erwarten ist
Zeitplan und Umfang der Sustainability Directive
- 14. März 2024: CSDDD wurde von der EU verabschiedet (in einer abgeschwächten Form)
- Mai/Juni 2024: CSDDD tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- Mai/Juni 2026: EU-Staaten müssen die CSDDD in nationales Recht umsetzen;
in Deutschland durch Anpassung des LkSG - 2027: CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit
– Mehr als 5.000 Mitarbeitern
– Mehr als 1,5 Milliarden EUR Umsatz - 2028: CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit
– Mehr als 3.000 Mitarbeitern
– Mehr als 900 Millionen EUR Umsatz - 2029: CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit
– Mehr als 1.000 Mitarbeitern
– Mehr als 450 Millionen EUR Umsatz
Die richtlinie die nun in kraft tritt
Anpassungen und Änderungen im endgültigen Text der Richtlinie
Im letzten Entwurf wurden die Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung angepasst, bleiben jedoch erhalten. Diese ermöglichen es Gewerkschaften und anderen Parteien, Unternehmen zu verklagen, die die Vorschriften nicht einhalten. Finnland hat dies entschieden abgelehnt:
- Reduzierter Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich umfasst nun Unternehmen mit 1000 Beschäftigten (statt 500) und einem Umsatz von mindestens 450 Mio. EUR (statt 150 Mio. EUR)
- Der Hochrisikosektor-Ansatz wurde gestrichen: Das Konzept der schrittweisen Einbeziehung von Unternehmen, die die Kriterien für den Anwendungsbereich nicht erfüllen, aber in Hochrisikobranchen tätig sind, wurde aufgegeben.
- Stufenweise Anwendung nach Unternehmensgröße und Umsatz eingeführt.
SORGFALTSPFLICHTEN UND REICHWEITE
Anwendungsbereich der EU-Lieferketten-Richtlinie
Die geplanten Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene weisen klare Parallelen zum LkSG auf, insbesondere in Bezug auf den Katalog der Pflichten und den Fokus auf Risikoprävention und Abhilfemaßnahmen. Eine wesentliche Neuerung ist die kontinuierliche Durchführung von Risikoanalysen, was einen erhöhten Aufwand für Unternehmen bedeutet.
Der Entwurf berücksichtigt auch Situationen, in denen negative Auswirkungen nicht behoben werden können, und legt fest, dass eine Handelsbeziehung erst nach Prüfung der Folgen für Schutzgüter beendet werden darf. Im Gegensatz zum LkSG gilt der gleiche Pflichtenmaßstab für alle Glieder der Lieferkette, was eine umfassende Überprüfung der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der nachgelagerten, erforderlich macht. Es bleibt jedoch unklar, ob und wie Endkunden in die Richtlinie einbezogen werden.
Erstberatung & Produktdemonstration
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